Eiken
Land «zu günstig» verkauft: Nun stutzen Ortsbürger die Kompetenz des Gemeinderats

Der Gemeinderat von Eiken soll Industrieland zu günstig an das Holzbauunternehmen Häring AG verkauft haben. Die Ortsbürger haben die Kompetenzen des Gemeinderats bei Immobiliengeschäften massiv eingeschränkt.

Stefan Gyr
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Das Holzbauunternehmen Häring AG hat Anfang 2013 in Eiken die Produktion aufgenommen. CHR

Das Holzbauunternehmen Häring AG hat Anfang 2013 in Eiken die Produktion aufgenommen. CHR

3,4 Millionen Franken musste die Häring AG für ein Areal in Eiken bezahlen. Zu wenig, findet die Ortsbürgergemeinde als damalige Landeigentümerin. Die Ortsbürger haben jetzt die Kompetenzen des Gemeinderats bei Immobiliengeschäften gestutzt.

Im Fricktal war der Jubel über den Wechsel des Vorzeigeunternehmens Häring AG von Pratteln nach Eiken so gross wie der Katzenjammer im Baselbiet. In Eiken sind aber Vorwürfe an den Gemeinderat laut geworden: Er habe Industrieland zu günstig an die Holzbaufirma verkauft. «Wir haben uns bei diesem hervorragender Standort gleich bei der Autobahnzufahrt einen Quadratmeterpreis über 300 Franken vorgestellt», sagt Benedikta Brutschi von der Eiker Ortsbürgerkommission.

231 Franken pro Quadratmeter

Dieser Betrag wurde deutlich unterschritten. Der Gemeinderat hat zwei Parzellen aus dem Besitz der Ortsbürgergemeinde an die Häring AG verkauft, wie Gemeindeschreiber Marcel Weiss auf Anfrage der az erklärt: Die eine mass 5162 Quadratmeter und wechselte für 1,2 Millionen Franken den Besitzer, die andere umfasste 9595 Quadratmeter und kostete 2,2 Millionen. Für insgesamt 14 700 Quadratmeter musste die Häring AG demnach 3,4 Millionen Franken hinblättern. Das macht rund 231 Franken pro Quadratmeter.

Dennoch hat der Gemeinderat seine Kompetenzen nicht überschritten: Die Ortsbürgergemeindeversammlung ermächtigte ihn bereits im Juni 2008, die beiden Grundstücke zum Preis von mindestens 200 Franken pro Quadratmeter zu verkaufen.

Der Gemeinderat hatte zuvor die Ortsbürger um die Verkaufskompetenz zu diesem Mindestverkaufspreis ersucht. Er stehe mit Interessenten für das Industrieareal in engem Kontakt, und die Entscheide der Firmenleitungen seien in Kürze zu erwarten, erklärte der Gemeinderat damals. Bei Landgeschäften sei die Rechtssicherheit wichtig: Die Vertragspartner der Gemeinde wollten wissen, woran sie sind.

Die sogenannte Kompetenzdelegation an den Gemeinderat ist auf die Dauer einer Amtsperiode beschränkt. Zuletzt wurde eine Informationspflicht des Gemeinderats gegenüber der Ortsbürgerkommission vorgeschrieben. Für die Amtsperiode von 2014 bis 2017 stellte der Gemeinderat nun der Ortsbürgerversammlung den Antrag, an der bisherigen Regelung festzuhalten, die sich bewährt habe.

Mehr Mitspracherechte gefordert

Doch die 53 anwesenden Stimmbürger folgten mit 25 Ja gegen 12 Nein dem Antrag der Ortsbürgerkommission. Die Kompetenz zum Verkauf und Tausch von Grundstücken wurde dem Gemeinderat gänzlich entzogen. Beim Erwerb von Grundstücken darf er nur noch 100 000 Franken pro Fall und Rechnungsjahr ausgeben. Bisher waren es 500 000 Franken pro Fall und eine Million pro Rechnungsjahr. Auch wenn er von diesen beschränkten Kompetenzen Gebrauch macht, muss er mit der Ortsbürgerkommission Kontakt aufnehmen und die nächste Ortsbürgergemeindeversammlung darüber ins Bild setzen.

Die Ortsbürger hätten sich auch in anderen Fällen «überfahren» gefühlt, sagt Brutschi. Ihnen gehe es darum, mehr Mitspracherechte zu erhalten. Wenn ein wichtiges Landgeschäft anstehe, das gut vorbereitet sei, könne auch kurzfristig ein Treffen zwischen dem Gemeinderat und der Ortsbürgerkommission einberufen werden.