Herznach
Krach um Deponien: Ignoriert die Gemeinde den Volkswillen?

Für den Verein «Erhalt Buech» ist das Verhalten der Gemeinde Herznach in der Deponiefrage «beschämend». Die Gemeinde kontert.

Thomas Wehrli
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Kämpft mit seinen Leuten gegen die Deponie im Gebiet «Buech»: Max Sterchi, Präsident des Vereins «Erhalt Buech».Archiv/Thomas Wehrli

Kämpft mit seinen Leuten gegen die Deponie im Gebiet «Buech»: Max Sterchi, Präsident des Vereins «Erhalt Buech».Archiv/Thomas Wehrli

Thomas Wehrli

Die vier geplanten Deponien für sauberes Aushubmaterial im Fricktal wirbeln bereits jetzt, Jahre bis Jahrzehnte vor der Realisierung, viel Staub auf. Im Mitwirkungsverfahren gingen insgesamt an die 1500 Eingaben beim Kanton ein. In fast allen heisst es: Nein danke!

Am heftigsten ist die Opposition im Staffeleggtal: Fast 1000 Eingaben betreffen die Deponie «Buech» in Ueken. 450 Personen, Gruppen und Institutionen äusserten sich zum Standort «Förlig» in Bözen, 20 zum Standort «Breiti» in Hornussen und 10 zum Standort «Hersberg» in Wegenstetten.

Die massive Reaktion im Staffeleggtal erstaunt doppelt nicht. Denn zum einen soll die Deponie «Buech» als erste der vier Standorte in Betrieb gehen. Die Planer sprechen von 2019. Zum anderen haben die Einwohner ihre Kräfte gebündelt und bekämpfen die Deponie im Verein «Erhalt Buech» gemeinsam. Sie tun dies mit viel Verve und klaren Worten. Manche sagen: mit harten Bandagen.

Den Vereinsverantwortlichen um Präsident Max Sterchi ist es gelungen, innert kurzer Zeit ein breites und agiles Netzwerk aufzubauen. Das zeigt sich bei den Eingaben. Rund 900 der 1000 Schreiben basieren auf einer Mustervorlage des Vereins. Und: «Die Einwände oder Vorbehalte der übrigen Mitwirkenden zu diesem Standort sind unwesentlich anders», sagt Giovanni Leardini, Mediensprecher im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU).

«Die Bürger für dumm verkaufen»

Mit ein Grund für den Erfolg des Vereins ist die Deutlichkeit, mit der er auftritt. Die Mannschaft um Sterchi geht dabei auch schon mal zum Angriff über. So zerzaust sie die Medienmitteilung des Gemeinderates Herznach – die Deponie liegt auf Herznacher Boden – zu dessen Stellungnahme im Mitwirkungsverfahren auf fünf Seiten. Und das tönt dann so: «Die Bevölkerung erst ganz am Schluss zu Wort kommen zu lassen – das ist nicht demokratisch, sondern beschämend!» Oder so: «Der Gemeinderat will die Bevölkerung in den Glauben versetzen, dass der Deponiebetrieb ihr tägliches Leben nicht beeinträchtigen wird.» Die Realität werde anders aussehen.

Der happigste Vorwurf des Vereins: Der Gemeinderat verkaufe die Bürger für dumm und bringe das Volk um seine demokratischen Rechte, indem er die Einwohner erst nach ihrer Meinung frage, wenn dereinst über die Änderung der Nutzungsplanung – sie ist nötig, um im «Buech» eine Deponie betreiben zu können – abgestimmt wird. Der Verein hätte eine Konsultativabstimmung «vor Monaten» begrüsst. «Kollektivabstimmungen oder Konsultativabstimmungen sind, unabhängig der Vorlage, doch eher unüblich in unserer Politiklandschaft», sagt der Herznacher Gemeindeschreiber Harry Wilhelm dazu. «In aller Regel werden die Stimmberechtigten jeweils zu konkreten Sachvorlagen an die Gemeindeversammlung oder zur Urne gerufen.»

Zudem sei die Änderung des kommunalen Nutzungsplanes nicht der einzige Verfahrensschritt, in dem sich die Einwohner einbringen können. Wilhelm nennt das kürzlich abgeschlossene Mitwirkungsverfahren sowie die Rechtsmittel als Beispiele. Daneben gebe es weitere demokratische Mittel wie das Referendum.

Auch der Anwurf des Vereins, die von 981 Personen unterschriebene Petition für einen Rückzug des Gesuchs, verschweige der Gemeinderat gegenüber dem Kanton kurzerhand, kontert Wilhelm. Der Gemeinderat habe zur Petition, die im Mai 2015 eingereicht wurde, im Juni 2015 Stellung genommen. Diese Stellungnahme sei auch ans BVU gegangen. «Die kantonalen Stellen wurden bereits im Juni 2015 im Detail über die Petition informiert.»

Deponie juristisch durchsetzbar

In einem Punkt indes muss Wilhelm dem Verein recht geben. Dieser sagt: Selbst wenn die Nutzungsplanänderung von den Herznachern abgelehnt wird, diese also Nein zu einer «Deponiezone›› sagen, wird es mit der Begründung von kantonalen oder nationalen Bedürfnissen möglich sein, auf juristischem Weg die Deponie durchzusetzen. Wilhelm räumt ein, dass es theoretisch juristische Wege gebe, eine kommunale Nutzungsplanänderung auch bei einem negativen Entscheid der Gemeindeversammlung durchzusetzen. Der Gemeinderat habe sich aber im Mitwirkungsverfahren dafür stark gemacht, dass die Planungsanweisungen im Richtplan so formuliert werden, «dass die Gemeindeversammlung abschliessend entscheidet».

Der Gemeinderat werde ein Nein «konsequent umsetzen», sagt Wilhelm. Zudem: «Wir gehen aktuell davon aus, dass der juristische Weg kaum je beschritten wird.» Der Grund: «Sehr lange, aufwendige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.» Wilhelm schätzt, dass sich die Unternehmer bei einem Nein aus Herznach «vermutlich nach anderen Standorten umsehen» werden.