Die SVP befürchtet, dass das Freibad zu einer «Schönwetter-Filiale» der Asylunterkunft im Werkhof wird. Der Kanton ist anderer Meinung.
In Frick sah man der geplanten Asylunterkunft im ehemaligen A3-Werkhof bislang überraschend gelassen entgegen. Selbst die SVP, die Asylunterkünften andernorts oft skeptisch bis ablehnend gegenübersteht, befürwortete die kantonale Unterkunft, in der ab April bis zu 180 Asylsuchende untergebracht werden.
Bislang. Denn gestern Dienstag meldete sich SVP-Ortspräsident Adrian Speckert zu Wort. Per Mail, mit Wichtigkeit «hoch». Aufgeschreckt hat ihn und seine Fricker SVP-Kollegen ein Rechtsgutachten der Universität Zürich, das am Montag vorgestellt wurde. Die beiden Gutachterinnen kommen darin zum Schluss, dass für die präventive Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern eine ausreichende Rechtsgrundlage fehlt.
Sprich: Rayonverbote für den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern oder für den Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen wie Schularealen und Spielplätzen schränken nach Ansicht der Gutachterinnen die Bewegungsfreiheit unverhältnismässig stark ein.
Die SVP Frick beunruhigt dieses Gutachten, das von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus in Auftrag gegeben wurde. Sie befürchtet nun, auf die Asylunterkunft Frick bezogen: «Es wird also ohne Weiteres die Gefahr bestehen, dass beispielsweise unser Schwimmbad auch zu einer Art ‹Schönwetter-Filiale› für die Asylunterkunft im Werkhof werden kann.»
Sollte das effektiv möglich werden, fährt Speckert fort, «muss sich die Fricker SVP-Ortspartei klar von ihrer bisherigen positiven Einstellung zur gemeinderätlichen Baubewilligung distanzieren». Die Partei hofft und erwartet, «dass Gemeinde und Kanton, noch vor Bezug der Unterkunft, in dieser keineswegs erwarteten Angelegenheit unverzüglich eine saubere und tragbare Lösung finden werden».
Beim Kanton tempiert man ab. «Die Asylsuchenden in kantonalen Unterkünften dürfen sich grundsätzlich frei bewegen», sagt Anja Kopetz, stellvertretende Leiterin Kommunikation im Departement Gesundheit und Soziales, auf Anfrage. Sie betont: «Rayonverbote bedürfen einer rechtlichen Grundlage und können nicht vorbeugend gegen bestimmte Personengruppen ausgesprochen werden.» Es bestehe aber die Möglichkeit, «bei Bedarf sensible Zonen zu definieren, in welchen sich die Asylsuchenden nicht aufhalten dürfen». Dazu zählen für Kopetz unter anderem Schulareale.
Der Gemeinderat von Frick teilt diese Auffassung. Personen von einem Ort wegzuweisen oder von ihm fernzuhalten, sei nur dann möglich, wenn dazu ein konkreter Anlass bestehe. «Es besteht dagegen weder in der Schweiz noch im Kanton Aargau eine rechtliche Grundlage, welche es einer Behörde ermöglichen würde, einer bestimmten unbescholtenen Personengruppe konkrete Rayonverbote aufzuerlegen», sagt Gemeindeammann Daniel Suter.
Präventive Rayonverbote, wie sie von der SVP angedacht sind, sind laut Suter nicht zulässig. Und aus Sicht des Gemeinderates auch nicht angebracht: «In der Unterkunft werden Personen untergebracht, die aus ihren Heimatländern geflohen sind und in der Schweiz Zuflucht und Schutz suchen», sagt Suter. «Es besteht daher kein Grund, sich präventiv Gedanken über solche Einschränkungen zu machen.»
Die Asylsuchenden sollen sich für Suter in Frick frei bewegen können. «Es besteht weder ein Bedürfnis noch eine rechtliche Möglichkeit, Personen alleine wegen ihres Aufenthaltsstatus', ihrer Herkunft oder ihrer Hautfarbe in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken.» Suter betont aber gleichzeitig: «Verhält sich eine Person zum Beispiel im Schwimmbad oder aber in einer Schulanlage unangemessen, so kann der Gemeinderat bereits heute ein Hausverbot aussprechen.» Dies sei auch gegenüber Asylbewerbern möglich, bedinge jedoch ein entsprechendes Fehlverhalten.
Gemeindeammann Daniel Suter wäre eine gewerbliche Nutzung des ehemaligen A3-Werkhofs am Liebsten gewesen. Das sagte er im April 2016 zur az.
Das Sicherheitskonzept soll dafür sorgen, dass es nicht zu solchen Fehlverhalten kommt – oder aber dass diese geahndet werden. Laut Kopetz sind die Arbeiten am Sicherheitskonzept inzwischen abgeschlossen. Es regelt den Betrieb in und um die Unterkunft sowie die Zusammenarbeit mit den Blaulichtorganisationen. «Das Sicherheitskonzept wird laufend überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst», sagt Kopetz.
Dem Gemeinderat sei es wichtig, so Suter, dass der Betrieb der Unterkunft geordnet abläuft und die Sicherheit der Bevölkerung nicht negativ tangiert wird. «Sollten sich dennoch Schwierigkeiten ergeben, so wird sich der Gemeinderat für wirksame und verhältnismässige Massnahmen einsetzen», verspricht der Gemeindeammann. «Zugleich setzt er sich entschieden zur Wehr, wenn Ängste gegen eine ganze Personengruppe nur wegen deren Herkunft oder Hautfarbe geschürt werden.»