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Darf ich meine Partnerin besuchen? Kann ich einen Härtefall direkt an der Grenze geltend machen? Die AZ hat die wichtigsten Antworten zum Thema Einreise zusammengestellt.
Aktuell ist dies nur für wenige Personengruppen gestattet, etwa Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz, Grenzgängern, Warentransporteuren und Durchreisenden – sofern sie glaubhaft machen können, dass sie die Schweiz nur passieren, um in das Land zu kommen, in dem sie leben. Bestehen Zweifel, dass die Person ausreisen kann oder will, können die Grenzbeamten die Einreise verweigern.
Er hat entschieden, dass die Einreisebeschränkungen ab dem 11. Mai schrittweise gelockert werden. In einem ersten Schritt sollen unter anderem Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die schon vor der Einführung der Einreisebeschränkungen am 25. März eingereicht wurden, bearbeitet werden. Es geht also um einen Pendenzenabbau. Ebenfalls wieder möglich ist der Familiennachzug für Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Bei privaten Reisen dagegen bleibt vorläufig alles beim Alten, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte; eine Einreise in die Schweiz ist also auch in Zukunft nur in Härtefällen möglich.
Jein. Der Bund hat erkannt, dass es Härtefälle gibt und entsprechend reagiert. Seit April anerkennt er eine Reihe von solchen Ausnahmegründen. Die Liste ist dynamisch, das heisst, es kommen immer wieder neue Gründe hinzu. Am Mittwoch umfasste die Liste unter anderem die Fortsetzung einer in der Schweiz oder im Ausland begonnenen notwendigen medizinischen Behandlung, dringende offizielle Besuche im Rahmen internationaler Verpflichtungen der Schweiz oder die Betreuung von erkrankten, betagten oder minderjährigen engen Familienangehörigen. In einer "Situation der äussersten Notwendigkeit", wie es das SEM in einer Weisung formuliert, sieht der Bundesrat auch die Situation der Kernfamilien und erteilt Bewilligungen für den Besuch des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners sowie minderjähriger Kinder. Die Weisung ist hier abrufbar.
In diesem Bereich herrschte in den letzten Tagen Unsicherheit, nachdem bekannt wurde, dass das SEM auch einzelnen Paaren ohne Trauschein eine Ausnahmebewilligung erteilt hatte. Hier hat das SEM am Mittwoch nun Klarheit geschaffen – zuungunsten der Paare ohne Trauschein. Laut Staatssekretär Mario Gattiker gibt es für einen Konkubinatspartner nur dann eine Einreisebewilligung, wenn ein zusätzlicher Härtefall vorliegt. Als Beispiele nannte er an der Medienkonferenz des Bundesrates eine schwere Krankheit oder gemeinsame Kinder.
Dazu braucht es eine Einreisebewilligung. Diese kann von der Person, die einreisen möchte, beim SEM schriftlich (Quellenweg 6, 3003 Bern) oder per E-Mail (aufenthalt@sem.admin.ch) beantragt werden. Das SEM prüft im Einzelfall, ob sich eine Ausnahme vom Einreiseverbot rechtfertigt. Wichtig ist: Der Antrag reicht noch nicht für eine Einreise; sie ist erst möglich, wenn das Gesuch bewilligt ist.
Das ist möglich. «Grundsätzlich können die Ausnahmegründe direkt an der Grenze geltend gemacht werden», sagt Matthias Simmen, Mediensprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung. Es sei dann Sache der für die Grenzkontrolle zuständigen Behörde zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Einreise gegeben seien. Allerdings ist eine Gesuchsstellung an der Grenze, so zeigen Rückmeldungen von mehreren AZ-Lesern, die es versucht haben, nicht immer zielführend. So berichten Personen, dass man sie trotz dem Vorlegen von Belegen nicht einreisen liess. Es empfiehlt sich deshalb, vorgängig eine schriftliche Bewilligung beim SEM einzuholen.
Dann kann sich die betroffene Person beim SEM melden und eine Bewilligung zur Einreise beantragen.
Das hängt von der Art des Härtefalls ab, also ob Sie beispielsweise ein krankes Familienmitglied pflegen müssen oder die Kernfamilie treffen wollen. Als geeignete Belege führt das SEM Wohnsitzbescheinigungen, Arztzeugnisse, Todesanzeigen, Familienregisterauszüge oder eine andere Zivilstandsurkunde, gerichtliche Vorladungen, Gerichtsurteile oder geschäftliche Unterlagen an.
Nein. «Auch eine vorgängig eingeholte Bewilligung stellt aber keine Gewährleistung zur Einreise dar», sagt Simmen. Diese könne im Rahmen der tatsächlichen Kontrolle beim Grenzübertritt von der Grenzkontrollbehörde in Zweifel gezogen werden und letztlich widerrufen werden, wenn sich ernsthafte Zweifel am Einreisegrund ergeben. «In einem solchen Fall kann die Einreise trotz vorgängiger Bewilligung verweigert werden», sagt Simmen. Der Betroffene kann gegen diese Einreiseverweigerung bei SEM Einsprache erheben.
Die Erfahrungen der Leser sind unterschiedlich. Einige bekamen innert ein bis zwei Tagen eine Zu- oder Absage, andere warten seit über eine Woche auf einen Bescheid. «Das SEM erhält im Moment täglich über 500 E-Mails von Personen, die geltend machen, dass sie ein Besuchsrecht gemäss Corona-Weisung hätten», sagt Emmanuelle Jaquet von Sury von der SEM-Medienstelle. Man versuche, die Gesuche möglichst zeitnah zu bearbeiten. «Es ist aber mit längeren Bearbeitungsdauern zu rechnen.»