Kaiseraugst
Neue Bau- und Nutzungsordnung: So schafft Kaiseraugst Platz für 2500 neue Einwohnerinnen und Einwohner

Der kantonale Richtplan prognostiziert, dass bis 2040 knapp 8000 Menschen in Kaiseraugst leben werden – das wären 2500 Personen oder 45 Prozent mehr als heute. Als eine der ersten Gemeinden hat Kaiseraugst daher seine Bau- und Nutzungsordnung revidiert. Der Gemeinderat sieht Kaiseraugst damit für die Zukunft gut aufgestellt.

Hans Christof Wagner
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Kaiseraugst will sein Wachstum in für die Gemeinde positiver Weise steuern und gestalten.

Kaiseraugst will sein Wachstum in für die Gemeinde positiver Weise steuern und gestalten.

Gerry Thönen (24. September 2020)

«Die neue Bau- und Nutzungsordnung umfasst 78 Paragrafen. Es lässt sich darin nicht alles regeln. Aber das revidierte Regelwerk weist in die richtige Richtung. Davon ist der Gemeinderat überzeugt.» Das sagte Françoise Moser, Kaiseraugsts Gemeindepräsidentin, bei einem Informationsanlass am Donnerstag. Knapp 50 Kaiseraugsterinnen und Kaiseraugster verfolgten diesen in der Turnhalle Dorf und von zu Hause aus mit, via Liveübertragung im Internet.

Erstmals in digitaler Form konnten die Einwohnerinnen und Einwohner auch an der BNO-Revision mitwirken. Davon wurde laut Moser rege Gebrauch gemacht. Es seien viele Inputs eingegangen und eingeflossen.

Diskussionen zu Schwimmbad und Campingplatz

«Ein heiss diskutiertes Thema ist der Bereich Schwimmbad/Campingplatz gewesen», sagte Moser. Der soll öffentlich zugänglich werden. «Doch damit müssen wir uns wohl noch bis 2025 gedulden», führte sie aus. Die Einzonung von Schwimmbad und Camping sei noch nicht möglich. Der Kanton müsse erst das Rheinuferschutzdekret verabschieden. Moser erklärte weiter:

«Mit der jetzt vorliegenden BNO-Gesamtrevision sind wir eine der ersten Gemeinden im Fricktal.»

Die letzte stamme von 2004. Alle 15 Jahre gesamthaft zu revidieren, sei die Regel. Bei weiterhin hohem Siedlungsdruck und einer insgesamt kleiner gewordenen Bauzone sei Innenverdichtung mehr denn je das Gebot der Stunde.

Moser nannte bis zu 600 neue Einwohnerinnen und Einwohner für die kommenden vier Jahre, hauptsächlich zurückzuführen auf die Grossüberbauung Wurmisweg mit rund 300 Wohnungen.

8000 Einwohnerinnen und Einwohner bis 2040

Der kantonale Richtplan prognostiziert, dass bis 2040 knapp 8000 Menschen in Kaiseraugst leben werden. Gegenüber aktuell wäre das eine Zunahme von 2500 Personen oder 45 Prozent. Moser unterstrich:

«Wir müssen daher mit dem Boden haushälterisch umgehen.»

So sind künftig in der «Wohnzone 2 plus» zusätzliche Voll- statt nur Dach- oder Attikageschosse möglich. Allzu hoch in die Höhe bauen, wie in der Siedlung Liebrüti, soll aber auch nicht die Losung sein. Moser zufolge sind die Eignungsgebiete für höhere Bauten gegenüber ersten Entwürfen deutlich reduziert worden.

Zur Ortskernzone will die neue BNO Sorge tragen. Damit, dass für Abbrüche hohe Anforderungen bestehen und sich Neu- und Umbauten sowie Renovationen gut in die Optik einpassen müssen.

Kantonsarchäologie froh um Mitwirkung am Verfahren

Die Kantonsarchäologie hat sich bei den Weichenstellungen für Kaiseraugsts Zukunftsfragen schon früh miteingeklinkt. Auch am Infoabend vom Donnerstag waren Vertreter anwesend. «Wir sind froh, dass wir unsere Anliegen in die BNO-Revision einbringen konnten. Wir können so sensible Parzellen besser schützen», sagte Jakob Baerlocher, Leiter der Ausgrabungen in Kaiseraugst.

In Kaiseraugst wurde erst jüngst ein römisches Amphitheater entdeckt.

In Kaiseraugst wurde erst jüngst ein römisches Amphitheater entdeckt.

zvg

Dazu zählte er den auf einem römischen Kastell ruhenden Ortskern, der «europaweit einzigartig» sei. Der Archäologe appellierte an die künftigen Kaiseraugster Bauherrschaften:

«Kommen Sie mit Ihren Vorhaben möglichst früh auf uns zu, auch bei den Grossen wie im Gebiet Thommen.»

Das befindet sich in zentraler Lage beim Bahnhof, soll zu einem neuen Quartier mit einer auf das Wohnen fokussierten Nutzung entwickelt werden und Ortskern und Liebrüti miteinander vernetzen.

Nach knapp einer Stunde Präsentation und nur einer Wortmeldung aus dem Publikum war der Informationsanlass zur BNO-Revision vorbei. Das Werk liegt nun bis am 22. April öffentlich auf. Betroffene können Einwendungen erheben. Danach geht es mit der revidierten BNO vor den Souverän. Und nachdem auch der Regierungsrat zugestimmt hat, kann alles in Kraft treten.