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Dass ein Jäger ein Haustier trifft, kommt im Aargau selten vor. Laut Thomas Stucki, Leiter Sektion Jagd und Fischerei beim Kanton, waren es in diesem Jahr mit zwei Fällen ungewöhnlich viele.
In Schupfart erschoss ein Jäger in einem Wohnquartier eine Katze, weil er sie für einen kranken Fuchs hielt (die az berichtete). Ein Wildtier darf ein Jäger laut Thomas Stucki, Leiter Sektion Jagd und Fischerei beim Kanton, in Wohngebiet erlegen, wenn es krank oder verletzt ist.
Thomas Stucki: Ein Jäger darf Wildtiere in Wohngebieten schiessen, wenn er Hegeabschüsse vornehmen muss, das heisst, wenn er verletzte oder kranke Wildtiere erlegen muss. Ebenfalls darf er schiessen, wenn er die Zustimmung der Grundeigentümer hat beziehungsweise von den Anwohnern für einen Einsatz gerufen wird. Es gelten dabei die üblichen Vorgaben für die jagdliche Schussabgabe wie Sicherheit, Kugelfang, zugelassene Waffe, Munition und Distanz.
Das kommt sehr selten vor. In diesem Jahr gab es jedoch zwei Fälle – das ist aber eine grosse Ausnahme.
Verstösse gegen das Jagdrecht werden verzeigt. Zuständig sind die kantonalen Strafverfolgungsbehörden.
Wir klären den Sachverhalt telefonisch ab, um über den Fall im Bild zu sein. Das Verfahren selber läuft über die Polizei und die Staatsanwaltschaft.
Ja, gemäss Jagdgesetz des Kantons Aargau kann er das. Von der Jagd kann unter anderem ausgeschlossen werden, wer wegen Widerhandlung gegen das Jagdrecht bestraft worden ist oder wer die Voraussetzungen für die Ausübung der Jagd nicht mehr erfüllt.
Ja, es handelt sich um eine sehr anspruchsvolle und zeitlich aufwendige Ausbildung. Zudem führen der Kanton und der Jagdverband jährliche Weiterbildungen durch.
Die Jäger müssen periodisch ihre Schiessfertigkeit nachweisen. Dieser Treffsicherheitsnachweis wurde letztes Jahr gesamtschweizerisch vereinheitlicht. Aktuell muss der Nachweis im Aargau spätestens alle vier Jahre erneuert werden. Es ist vorgesehen, diese Frist zu verkürzen.