Seine Firma hat das Baugesuch von Alex Hürzeler geprüft. Dennoch war Gemeindeammann Christoph Koch bei der Beratung im Gemeinderat dabei. Der Aarauer Baujurist Markus Siegrist kritisiert dies.
Dass SVP-Regierungsrat Alex Hürzeler sein Holzhaus in Deutschland bestellte, hat für Empörung gesorgt. Für den Aarauer Baujuristen Markus Siegrist ist allerdings auch die Doppelrolle des Gemeindeammanns von Oeschgen, wo Hürzeler baut, problematisch. In einem Brief an die az kritisiert Siegrist, dass Koch als Mitglied der Baubewilligungsbehörde zugleich Geschäftsführer jener Firma ist, welche im Auftrag des Gemeinderats von Oeschgen die Baugesuche prüft. Siegrist ist der Ansicht, dass Koch in den Ausstand treten müsste, wenn der Gemeinderat Gesuche behandelt, die seine Firma geprüft hat.
Keine Einsicht in Baugesuche
Bei der Bewilligung von Hürzelers Bauprojekt war Koch nicht im Ausstand. Auf den möglichen Interessenskonflikt angesprochen, erklärt Koch, in der Firma sei nicht er, sondern Geschäftsleitungsmitglied Stefan Giess für die Baugesuche zuständig. «Ich bekomme den Bericht nicht zu sehen, bevor er im Gemeinderat behandelt wird», versichtert Koch. Ein Prüfungsauftrag gehe von der Gemeinde Oeschgen direkt an Kollege Giess und dann zurück an den Gemeindeschreiber, der das Geschäft für die Ratssitzung vorbereite.
Ausstand rechtlich nicht nötig
Die Frage, ob er bei Abstimmungen zu Baugesuchen, die von seiner Firma bearbeitet wurden, in den Ausstand treten müsste, stellte sich Koch schon nach seinem Amtsantritt. Er wandte sich an den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung. Dieser stellte fest, dass kein persönliches Interesse gegeben sei und der Oeschger Ammann bei den Abstimmungen nicht in den Ausstand treten müsse. Koch erklärt: «Der Ausstand ist lediglich nötig, wenn es um ein eigenes Baugesuch geht. Aber das wäre bei allen Gemeinderatsmitgliedern der Fall.»
Dennoch kritisiert Markus Siegrist die Doppelfunktion als Ammann und Firmenchef: «Ich glaube nicht, dass Christoph Koch kritisch bleiben kann. Er würde ja die Arbeit seiner eigenen Firma infrage stellen.»