Bezirksgericht Laufenburg
Geldwäscherei, Fälschung und die Firma «gemolken»: Haftstrafen im Klein-Prozess für die früheren Chefs

Das Bezirksgericht hat im Fall um die konkursite Klein AG in Hornussen einen ehemaligen Geschäftsführer zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein Geschäftspartner erhält 14 Monate bedingt.

Dennis Kalt
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Das ehemalige Klein-Areal in Hornussen wurde Anfang 2019 versteigert.

Das ehemalige Klein-Areal in Hornussen wurde Anfang 2019 versteigert.

AZ

Das Bezirksgericht Laufenburg eröffnete gegen die Klein AG in Hornussen im Jahr 2016 den Konkurs. Im Laufe des Konkursverfahrens wurde von der Staatsanwaltschaft aufgrund finanzieller Unregelmässigkeiten eine Strafuntersuchung eingeleitet.

Nach über zwei Jahren wurde das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft dann im vergangenen Sommer abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhob beim Bezirksgericht Laufenburg Anklage gegen zwei Personen. Bei diesen handelt es sich um Bernhard Keller* und Stefan Maurer*, die ab 2004 als Verwaltungsräte und Geschäftsführer das Entsorgungsunternehmen leiteten (die AZ berichtete).

Ende Februar führte das Bezirksgericht Laufenburg die Verhandlung gegen die zwei Beschuldigten durch. Die Staatsanwaltschaft warf Maurer unter anderem vor, zwischen 2006 und 2013 insgesamt 957 Wiegescheine und Kassenbelege gefälscht zu haben, was es ihm ermöglichte, sich um rund 1,2 Millionen Franken zu bereichern.

Gemäss Staatsanwalt Lorenz Kilchenmann habe er die Firma «gemolken» und sie so in den Konkurs getrieben.

Weiter sollen Keller und Maurer gemeinschaftlich ungetreue Geschäftsbesorgungen erledigt und Urkundenfälschung begangen sowie Schwarzgeldgeschäfte getätigt und sich aus der Schwarzgeldkasse bedient haben.

Während Kilchenmann für Keller eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldbusse von 8000 Franken forderte, beantragte er für Maurer eine Haftstrafe von vier Jahren, eine Busse von 10'000 Franken sowie eine Ersatzforderung von 200'000 Franken.

Geldwäscherei und Fälschung

Gut drei Monate nach der Verhandlung hat das Bezirksgericht Laufenburg unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Beat Ackle das Urteil gefällt. Der Beschuldigte Maurer wird zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.

Von der Ersatzforderung gegen den Beschuldigten in Höhe von 200 000 Franken sieht das Gericht ab. Schuldig gemacht hat sich Maurer unter anderem der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei – dies alles in mehrfachen Fällen.

Keller kommt mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Probezeit von drei Jahren glimpflicher davon. Schuldig ist Keller gemäss dem Bezirksgericht der mehrfach ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der mehrfachen Falschbeurkundung.

Anders als sein Geschäftspartner Maurer gab Keller bei der Verhandlung viele der ihm vorgeworfenen Anklagepunkte zu. So zum Beispiel den Schwarzhandel mit Altstoffen oder den Verkauf eines Firmenlastwagens, um ein privates Darlehen zu bedienen. Maurer stritt hingegen alles ab – unter anderem sich über das Geschäft ein Luxusleben mit teuren Autos, teurem Essen und diverse Wochenenden mit Escort-Damen in hochpreisigen Hotels finanziert zu haben.

* Namen geändert