Aufgrund der bestehenden Akten könne die Finanzkommission die finanzielle Lage nicht beurteilen, heisst es in der Botschaft. Im Schnitt wird im Kanton nur alle zwei Jahre ein Budget abgelehnt. Martin Süess, Leiter des Rechtsdienstes, sagt, was im Fall der Ablehnung passiert.
Das Budget 2022 der Gemeinde Eiken könnte an der Gemeindeversammlung vom 26. November für Gesprächsstoff sorgen. Denn die Stellungnahme der Finanzkommission fällt zu diesem alles andere als positiv aus. So hält sie in der Botschaft zur Gemeindeversammlung fest, dass ihr wichtige Entscheidungsgrundlagen fehlen und sie aufgrund der bestehenden Akten die finanzielle Lage der Gemeinde nicht beurteilen könne.
Zudem zeigten die Kennzahlen bis 2022 eine deutliche Verschlechterung. Aus den genannten Gründen sehe sich die Finanzkommission gezwungen, das Budget nicht zu akzeptieren. «Die Finanzkommission beantragt, das Budget 2022 der Einwohnergemeinde Eiken mit einem Steuerfuss von 111 Prozent zurückzuweisen», heisst es weiter.
Gemäss Gemeindeammann Stefan Grunder hätten gewisse Unterlagen des Finanzplans bis zum Druck der Botschaft für die Finanzkommission nicht vorgelegen. Wie Hans-Jörg Manz, Präsident der Finanzkommission, sagt, sei man nun dabei, die fehlenden Unterlagen zu bearbeiten, aber:
«Die Botschaft ist gedruckt und es ist nicht wahrscheinlich, dass sich an unsere Meinung bis zur Gemeindeversammlung etwas ändert.»
Dass ein Budget durch die Gemeindeversammlung, den Einwohnerrat oder das Stimmvolk abgelehnt wird, kommt mit Blick auf die letzten 30 Jahre im Kanton im Schnitt nur einmal alle zwei Jahre vor, weiss Martin Süess, Leiter des Rechtsdienstes.
Im Falle der Nichtgenehmigung des Budgets bis zum 31. Dezember sei der Gemeinderat zwar in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt, jedoch ermächtigt, die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu beschliessen, so Süess. Würde das Eiker Budget vom Souverän zurückgewiesen, so sei dieses innert 60 Tagen durch Gemeinderat und Finanzkommission neu zu überprüfen und dem Souverän erneut vorzulegen.