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Unter dem Titel «M15» prüft die Gemeinde Möhlin in den nächsten 15 Jahren Projekte aus der Orstplanung. Der alte Sportplatz ist Teil einer öffentlichen Erholungszone. Fachleute vom Kanton haben daher von einer Umzonung in naher Zukunft abgeraten.
Im Herbst 2011 wurden die Gebiete Bata-Park, Leigrube und Sportplatz Riburg zur Um-/Einzonung freigegeben. Unter dem Titel M15 – Möhlin für die nächsten 15 Jahre – sind derzeit 8 Projekte aus der Ortsplanung zusammengefasst.
Dieses Jahr liegt der flächenmässige Abtausch im berühmten Bata-Park an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung auf, für nächstes Jahr sind die Teilzonenplanänderungen und die Zentrumsplanung traktandiert.
Sportplatz Riburg: Marschhalt
Der frühere Fussballplatz Riburg befindet sich nach Auskunft von Gemeindeschreiber Dieter Vossen heute zu zwei Dritteln in der Zone W 3 und zu einem Drittel in der Zone für öffentliche Erholungs- und Freizeitanlagen und wird nicht mehr als Sportanlage der Gemeinde genutzt.
Die Erschliessungsverträge, welche einen Baubeginn im Gebiet Leigrube in Möhlin erst im Jahr 2022 vorsehen, wurden bereits vor der ersten Einwohner-Gemeindeversammlung 2010 abgeschlossen. Nach den Nichteinzonungen der Gebiete Eselacher und Breiti sowie der neuen Situation beim Sportplatz Riburg ergibt sich auch eine neue Ausgangslage. Der neu gewählte Gemeinderat wird 2014 beurteilen, ob der Terminplan aufgrund der neuen Situation auf dem Sportplatz Riburg allenfalls angepasst werden soll.
Der Gemeinderat hat die Entstehung eines Dorfzentrums an die Hand genommen. Wie an der Zukunftskonferenz vorgeschlagen wurde, soll um das Gemeindehaus ein lebendiges und attraktives Ortszentrum als Begegnungsort für alle entstehen. Eine Testplanung wurde bereits durchgeführt, eine Vernehmlassung hat stattgefunden. Der Masterplan wurde genehmigt. Als nächsten Schritt will der Gemeinderat einen Studienauftrag vergeben; die entsprechenden Kosten sind bereits im Budget 2013 enthalten. Die Ergebnisse des Studienauftrags werden nach Abschluss präsentiert. Die Reitsportanlage Birkenhof liegt heute ausserhalb der Bauzone und soll neu in eine Spezialzone (überlagerte Landwirtschaftszone) umgeteilt werden. Mit dieser neuen Spezialzone wird es der Betreiberfamilie möglich sein, auch künftig ihren Reitsportbetrieb aufrecht zu erhalten. Geplant sind der Bau einer neuen Reithalle, Reitsportanlagen sowie Parkmöglichkeiten. Die Reitsportanlage Burstel liegt in der Sportzone. Das Gesuch für eine Teilzonenänderung beinhaltet den flächengleichen Abtausch zwischen Bau- und Kulturland. Dies erlaubt es, eine neue Reitsporthalle optimal in die Anlage einzufügen und die Reitsportanlage zu konzentrieren. (az)
Unabhängige Untersuchungen von Fachleuten des Kantons und der Internationalen Bauausstellung (IBA) haben den Gemeinderat dazu bewogen, die Situation beim ehemaligen Sportplatz Riburg neu zu betrachten.
Die IBA ist eine trinationale Organisation mit Fokus auf die Stadt- und Landentwicklung. Sie hat verschiedene Gebiete in der Schweiz, in Deutschland und Frankreich in Bahnhofsnähe untersucht und ist dabei auf das Areal Möhlin Nord/Rheinfelden Ost gestossen.
Eine Variantenstudie für dieses Land wurde von Studierenden auf eigene Initiative durchgeführt. Die Sicht der Experten auf dieses Land ist nicht neu, wurde doch bereits 2008 von der Metron im Rahmen des räumlichen Gesamtkonzepts auf die interessante Lage hingewiesen.
Einwohner werden in Prozess einbezogen
«Der Gemeinderat Möhlin hat beschlossen, dieses Areal erst in der nächsten Planungsperiode in 15 Jahren zu prüfen. Durch den besagten Expertenblick hat der Gemeinderat beschlossen, die Überbauung des Sportplatzes Riburg zu stoppen, bis geklärt ist, wie sich die Vision Möhlin Nord/Rheinfelden Ost weiter entwickeln wird.
Der Betrachtungsperimeter liegt auf Möhliner und Rheinfelder Boden. Beide Gemeinderäte werden in der neuen Legislaturperiode die weitere Beurteilung vornehmen. Die Einwohnerschaft von Rheinfelden und Möhlin wird frühzeitig in diesen demokratischen Prozess miteinbezogen», so der Gemeinderat Möhlin.
Bata-Park
Die Stimmberechtigten befinden am 20. Juni über einen Antrag zum flächenmässigen Abtausch von 2366 Quadratmetern Bau- und Kulturland. Diese Teiländerung wurde nötig, weil die Abgrenzungen der Umgebungsarbeiten bei Halle 7 im Bata-Park nicht innerhalb der Bauzone ausgeführt werden können (die Aargauer Zeitung berichtete darüber).
Bei der Zonenplanänderung sollen 0,24 Hektaren von der Landwirtschaftszone in die Arbeits- und Wohnzone Bata-Park (AWB) eingezont und als Kompensation 0,24 Hektaren von der Arbeits- und Wohnzone Bata-Park (AWB), der Wohnzone 2 Bata-Park (W2B) und der Grünzone (GR) in die Landwirtschaftszone umgeteilt werden. Die Grösse des Baugebiets bleibt gleich.
Nach der Teiländerung und der Verlegung des Flurweges Richtung Rhein liegt sämtliches Land nördlich und westlich des Flurwegs beziehungsweise der zentralen Erschliessungsachse des Bata-Areals in der Landwirtschaftszone. Noch bis zum 8. Mai dauert die öffentliche Auflage.