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Grossrat Christoph Riners Interpellation beantwortet: K482, die Verbindungsstrasse zwischen Zeihen und Hornussen bleibt im Besitz des Kantons und soll saniert werden, so schreibt es der Regierungsrat.
«Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul», heisst es im Volksmund. Doch dem «Gaul» haben die Gemeinden Zeihen und Hornussen wohl ins «Maul» geschaut und abgewinkt.
Konkret geht es um die Ortsverbindungsstrasse zwischen Zeihen und Hornussen, die schmal und unübersichtlich ist und die sich in einem äusserst desolaten Zustand befindet. Und genau diese Kantonsstrasse, die K482, hätten die beiden Gemeinden vom Staat so übernehmen sollen.
«Start eines Sanierungsprojekts»
«Weder Zeihen noch Hornussen müssen die Strasse in den nächsten Jahren übernehmen und ein entsprechendes Projekt zur Sanierung ist laut Regierung zu starten», erfuhr die Aargauer Zeitung vom Zeiher SVP-Grossrat Christoph Riner, der am 2. Juli im Kantonsparlament eine Interpellation eingereicht hatte, die nun vom Regierungsrat beantwortet wurde: «Die Kantonsstrasse 482 ist in einem schlechten Zustand und der jährliche Aufwand für nötigste Massnahmen steigt. Es ist unbestritten, dass eine Sanierung angegangen werden muss.»
Charakter der Gemeindestrasse
Die K482 führt von der K116 (Bözbergstrasse) in Hornussen nach Zeihen und weist eine Verkehrsbelastung von rund 1000 Fahrzeugen pro Tag auf. Die Gesamtlänge von 3400 Metern teilt sich auf in rund 700 Meter Innerortsstrecken in Hornussen und Zeihen und 2700 Meter Ausserortsstrecken.
Die Gemeinde Zeihen ist auch über die K480 mit der K107 (Staffeleggstrasse) und der K116 (Bözbergstrasse) verbunden. Die K482 erfüllt laut Regierungsrat «innerhalb des Kantonsstrassennetzes keine eigentliche Netzfunktion und hat daher eher den Charakter einer Gemeindestrasse». Aus diesem Grund wurde mit den beiden Gemeinden über eine Abtretung diskutiert.
Die Sanierung wurde von der Abteilung Tiefbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zurückgestellt, bis die künftige Funktion, und damit der Ausbaustandard festgelegt sind.
Wer übernimmt Verantwortung?
Die Kantonsstrasse 482 sei neben einer sehr wichtigen Rettungsachse für Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Polizei) auch eine wichtige Strasse unter anderem für die Schülerinnen und Schüler, stellte Grossrat Christoph Riner in seiner Interpellation fest, und er stellte die Frage: «Wer übernimmt die Verantwortung für Unfälle, welche sich durch den sehr desolaten Zustand der Strasse abzeichnen?»
Dazu die regierungsrätliche Antwort: «Die Strasse wird vom Unterhaltsdienst so gut wie möglich instand gehalten, sodass sie benutzbar bleibt. Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist jeder Fahrzeuglenker verpflichtet, das Fahrzeug ständig so zu beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen. Auch muss innerhalb der überblickbaren Strecke angehalten werden können, bei erschwerten Situationen sogar auf halbe Sichtweite.»
Auch wollte Grossrat Riner wissen, wie der Regierungsrat dem Steuerzahler erklärt, dass die immer wiederkehrenden, kleineren Flickarbeiten den Kanton unter dem Strich viel mehr kosten, als wenn die Strasse total saniert würde: «Ist es nicht auch im Sinne der Regierung, die Strasse total zu sanieren, da dies viel wirtschaftlicher wäre? Setzt sich der Regierungsrat für diese kostengünstigere Variante ein, ohne dass die Gemeinden ‹gezwungen› werden, die Strasse dafür zu übernehmen?»
In der Antwort des Regierungsrats heisst es: «Die Unterhaltskosten waren bisher verhältnismässig und wirtschaftlich. Allerdings nehmen die Kosten jährlich zu, weshalb die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung neu beurteilt werden muss.»
«Sanierung nicht weiter verzögern»
Schliesslich wollte der Zeiher Grossrat wissen: «Wie beurteilt der Regierungsrat das Vorgehen gegenüber den Gemeinden, die Strasse nur noch umfassend zu sanieren, wenn die Gemeinden einer Abtretung zustimmen? Sind weitere Gemeinden im Kanton Aargau von einem solchen Vorgehen betroffen?»
Der Regierungsrat winkt ab: «Die Sanierung einer Strasse ist nicht grundsätzlich mit deren Abtretung verbunden. Hingegen ist für die Sanierung und den Ausbau einer Strasse die künftige Nutzung von Bedeutung, weil davon der Ausbaustandard abhängt. Da sich die Gemeinden Hornussen und Zeihen wiederholt negativ zu einer Übernahme der heutigen Kantonsstrasse 482 geäussert haben, wird das entsprechende Strassenstück die nächsten Jahre im Kantonseigentum bleiben. Die Sanierung der Strasse kann hingegen nicht weiter verzögert werden – ein entsprechendes Projekt ist zu starten.»