Kopftuch
Der Hijab ist in den Fricktaler Schulen kein rotes Tuch

Die regionalen Schulen sind von Thema Kopftuch nur am Rande betroffen. Schulleiter und Schulleiterinnen aus der Region erzählen der az von ihren Erfahrungen.

Lucas Zeugin
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Die Frage, ob das Kopftuch im Schulunterricht erlaubt sein soll, wird kontrovers diskutiert und wirft immer wieder hohe Wellen. (Symbolbild)

Die Frage, ob das Kopftuch im Schulunterricht erlaubt sein soll, wird kontrovers diskutiert und wirft immer wieder hohe Wellen. (Symbolbild)

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Am Kopftuch scheiden sich die Geister. Die Frage, ob das Tragen religiöser Symbole wie dem Hijab an den Schulen erlaubt sein soll oder aber ein generelles Verhüllungsverbot in den Bildungsstätten ausgesprochen werden muss, birgt Zündstoff.

Die Gegner sehen im Kopftuch unter anderem einen Hinderungsgrund für die Integration der Trägerinnen in die Klasse, die Befürworter pochen auf die Rechte der Religionsfreiheit. Die Aargauer Zeitung hat verschiedene Schulen im Fricktal angefragt, wie das Tragen von Kopftüchern geregelt ist und wie sie mit dem konfliktträchtigen Thema umgehen. Dabei zeigt sich, dass viele Schulen zwar nicht betroffen, aber auf diese Thematik sensibilisiert sind.

Hausordnung gegen Kopftuch

Angesprochen auf das Kopftuch-Verbot an Schulen erklärt Cristina Cheva, Schulleiterin Kindergärten und Primarschulen in Kaiseraugst: «Wir mussten uns in der Vergangenheit noch nie mit dem Thema auseinandersetzten.» In den Schulen, die unter ihrer Leitung stehen, gab es bis jetzt keine Kopftuchträgerinnen, trotzdem fände sie ein generelles Verbot kontraproduktiv.

Dass das Tragen von Kopftüchern den betroffenen Kindern die Integration in die Klasse erschweren würde, bezweifelt sie: «Integration hat nichts mit Kopftüchern zu tun. Vielmehr kommt es auf die Sozialkompetenz der Kinder an und wie die Lehrpersonen sie an dieses Thema heranführen.»

Auch in der Sekundar- und Realschule in Kaiseraugst gab das Kopftuch bisher keinen Anlass zu Diskussionen, weiss Standortleiter Christoph Obrist: «Seit Bestehen der Kreisschule Unteres Fricktal hatten wir in Kaiseraugst nie eine Schülerin mit Kopftuch.»

Die schuleigene Hausordnung würde aber das Tragen der religiösen Kopfbedeckung gewissermassen einschränken. «Wir haben an der Schule die allgemeine Regelung, dass Kopfbedeckungen im Unterricht nicht erlaubt sind. Das gilt auch für Mützen oder Baseballcaps», führt der Standortleiter aus.

In den Pausen sei das aber kein Problem und Schülerinnen hätten die Möglichkeit, in der unterrichtsfreien Zeit ein Kopftuch zu tragen. Wenn sich Widerstand gegen diese Regelung während des Unterrichts formieren würde, ginge Christoph Obrist das heikle Thema möglichst pragmatisch an.

«Ich würde mich mit der Schülerin und den Eltern zusammensetzen und versuchen, die Angelegenheit mit den Betroffenen im Guten zu regeln. Ich würde erklären, dass die Hausordnung für alle gleichermassen gilt und nicht die Ausübung der Religion verhindern soll.»

Kopftuch hindert Integration nicht

«An der Schule Augarten besteht keine geltende Regelung bezüglich des Tragens von Kopftüchern», erklärt Marcel Meier Schulleiter Augarten in Rheinfelden. Die gegeben Umstände verlangen es auch nicht, denn: «Im Moment besucht kein einziges Kind die Schule Augarten, welches ein Kopftuch trägt», fügt Marcel Meier hinzu.

Dass ein generelles Kopftuchverbot an Schulen die Integration der betroffenen Schülerinnen unterstützen würde, glaubt er nicht: «Integration durch das Ablegen eines Kleidungsstückes zu definieren, greift definitiv zu kurz.» Vielmehr sei es wichtig, gemeinsame Ziele zu definieren und eine gemeinsame Werthaltung zu fördern.

«Schlussendlich muss eine Schule darauf achten, dass jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten gefördert werden kann, damit es sein ganzes Potenzial ausschöpft. Die Auswirkung eines Kopftuches auf diesen Prozess scheint marginal», findet Marcel Meier.