Nachlass
Behring-Angehörige wollen seine Schulden nicht: Erbe vom Finanzbetrüger ausgeschlagen

Der verstorbene Finanzjongleur hat offenbar kein Testament verfasst. Nun zeigt ein Gerichtsentscheid: Seine zwei Erben haben den Nachlass des Millionenbetrügers ausgeschlagen.

Fabian Hägler
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Dieter Behring erleichterte Anleger um 800 Millionen Franken.

Dieter Behring erleichterte Anleger um 800 Millionen Franken.

KEYSTONE

«Und tschüss. Gerne hätte ich noch etwas gekämpft, geliebt und gelebt.» Das steht in der Todesanzeige von Dieter Behring, die auf der Website des verstorbenen Finanzjongleurs aufgeschaltet ist. Der wegen Anlagebetrug zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilte Behring war Anfang März nach schwerer Krankheit gestorben. Aus gesundheitlichen Gründen hatte der 63-Jährige die Haft nicht antreten können.

Zuletzt wohnte Behring in einer Liegenschaft am Dorfrand von Gipf-Oberfrick, wie aus einer neuen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt hervorgeht. «Vorläufige Konkursanzeige Dieter Behring, ausgeschlagene Erbschaft», lautet der Titel der Mitteilung. Weiter heisst es darin, Schuldner des Konkursiten könnten ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an Behring begleichen; «sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen». Personen, die noch Vermögensgegenstände von Behring verwahren, sind gemäss der Publikation verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt Aargau herauszugeben.

Erben schlagen Nachlass aus

Basis für die Meldung im Handelsamtsblatt ist ein kürzlich gefällter Entscheid des Bezirksgerichts Laufenburg. Dieses ordnete am 14. Juni die konkursamtliche Nachlassliquidation im Fall Behring an. Laut dem anonymisierten Entscheid, welcher der AZ vorliegt, hat «der Erblasser offenbar nicht über sein Vermögen letztwillig verfügt» – Behring schrieb also kein Testament. Welche Vermögenswerte der Financier hinterliess, ist unbekannt, die entsprechende Passage im Gerichtsentscheid ist geschwärzt.

Klar wird laut dem Entscheid hingegen, dass zwei Erben von Behring den Nachlass ausgeschlagen haben. Der erste erklärte dies schon mit Eingabe vom 28. Mai, der zweite beantragte Anfang Juni eine Erstreckung der Ausschlagungsfrist, teilte dem Gericht am 11. Juni aber ebenfalls mit, dass er auf das Erbe verzichte. Dies ist angesichts des riesigen Finanzlochs, das Behring hinterliess, wenig erstaunlich. Als sein Schneeballsystem im Jahr 2004 aufflog, klaffte ein Loch von rund 800 Millionen Franken. Bis heute ist der grösste Teil des Geldes nicht wieder aufgetaucht – nur gerade 70 Millionen Franken sind sichergestellt worden. Behring hinterlässt über 2000 geschädigte Anlegerinnen und Anleger.

Identität der Erben unbekannt

Wer die beiden Erben sind, die den Nachlass ausgeschlagen haben, geht aus dem Gerichtsentscheid nicht hervor. Die entsprechenden Passagen sind geschwärzt. Anzunehmen ist, dass es sich bei einer Erbin um Behrings Frau Ruth handelt, die mit ihm in Ehe- und Gütergemeinschaft lebte.

Behrings Frau hatte in früheren Verfahren, als es um den Verkauf von Vermögenswerten ihres Mannes ging, die Hälfte aller Konten und Wertgegenstände beantragt. Doch das Bundesgericht entschied, dass ihr nichts davon zustehe. Dies, weil Behring bei der Hauptverhandlung gesagt hatte, er sei in Absprache mit seiner Frau einverstanden, die beschlagnahmen Vermögenswerte mit Ausnahme der Freizügigkeitsguthaben zugunsten der Geschädigten zu verwenden.