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Der «IG Pro Kulturland» ist die Abstimmungsbroschüre zu wenig ausgeglichen. In einem offenen Brief äussern die Testplanungsgegner Kritik am Vorgehen des Möhliner Gemeinderats – dieses aber war rechtlich korrekt.
Die Interessengemeinschaft Pro Kulturland äussert knapp zwei Wochen vor der Referendumsabstimmung zur Testplanung in Möhlin Kritik am Gemeinderat. Die Gegner der Planung halten die Abstimmungsbroschüre für «unausgewogen». «Sie stellt keine transparente und offene Entscheidungsgrundlage für die Stimmbevölkerung dar», heisst es in einem offenen Brief an den Gemeinderat.
Grund ist, dass in der Broschüre zwar die Erläuterungen des Gemeinderats sowie die Stellungnahme des Referendumskomitees IG pro Mittelschule Möhlin abgedruckt sind – nicht aber die Ansichten der IG Pro Kulturland. Im Brief stellt sie dem Gemeinderat unter anderem die Frage nach der Legitimation dieses Vorgehens.
Der Gemeinderat stellt sich in seiner Antwort auf den Standpunkt, den rechtlichen Voraussetzungen genüge getan zu haben. Gemäss diesen sei in der Botschaft auch die Meinung wesentlicher Minderheiten – in diesem Fall etwa der IG Pro Kulturland – zu berücksichtigen. «Der Gemeinderat hat in der Botschaft die Meinungen wesentlicher Minderheiten zusammengefasst und mit dem Hinweis auf das Protokoll der Gemeindeversammlung versehen. Dieses kann wie angekündigt auf der Gemeindehomepage anonymisiert eingesehen werden», schreibt der Gemeinderat.
Gestützt wird er dabei vom Rechtsdienst der kantonalen Gemeindeabteilung. «Die Urheberkomitees von Volksinitiativen und fakultativen Referenden sowie die Vertreterinnen und Vertreter von Behördenreferenden teilen ihre Argumente in schriftlichen Stellungnahmen mit», so Leiter Martin Süess. «Weiteren Gruppierungen oder Organisationen steht dieses Recht nicht zu. Der Gemeinderat durfte die Stellungnahme der IG Pro Kulturland gar nicht mitschicken, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.»
In ihrem Brief greift die IG Pro Kulturland auch das Referendumskomitee an und wirft ihm vor, falsche Informationen zu verbreiten. Das Komitee verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass es sich beim Areal nahe des Bahnhofs «nicht um Kulturland, sondern um Siedlungsgebiet» handle und beruft sich dabei auf den kantonalen Richtplan. «Pro Kulturland» dagegen verweist auf das Geografische Informationssystem des Kantons, wonach es sich um Landwirtschaftszone handle.
Der Gemeinderat habe die Stellungnahme der IG Pro Mittelschule geprüft und dabei «keine Mängel festgestellt», heisst es in der Antwort. «Die im kantonalen Richtplan ausgeschiedene Fläche von 12,5 Hektaren gilt als Siedlungsgebiet. Daher handelt es sich nicht mehr um Fruchtfolgeflächen.» Korrekt sei hingegen, dass die Flächen kommunal als Kulturland gelten.
Auch die IG Pro Mittelschule nimmt Stellung zu den Vorwürfen. «Die Aussagen der IG pro Mittelschule Möhlin sind inhaltlich korrekt, belegt und nicht irreführend», heisst es darin. Die Einwände der IG pro Kulturland gingen «überdies an der Sache vorbei». Am 29. November werde über die Testplanung entschieden. «Es geht nicht um eine Einzonung. Die Testplanung schafft lediglich die Grundlage, um einschätzen zu können, wie eine Mittelschule auf dem Gebiet nördlich des Bahnhofs Möhlin möglichst optimal und ressourcenschonend realisiert werden könnte.»