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Die «Aargauer Zeitung» beantwortet vor der Gemeindeversammlung vom Donnerstagabend die zehn wichtigsten Fragen rund um die Zukunft des Gebiets Leigrube.
2,9 Hektaren Land am östlichen Dorfrand Richtung Melerfeld sind der Zankapfel der Möhliner Stimmberechtigten. An der Gemeindeversammlung heute Abend geht es darum, ob die «Leigrube» Bauzone bleiben soll. Verschiedene Gruppierungen fordern die Auszonung; der Gemeinderat ist dagegen. Die AZ beantwortet vor dem Showdown die zehn wichtigsten Fragen.
Richtig. 2011 gaben die Stimmberechtigten im Rahmen der Zonenplanrevision grünes Licht für die Einzonung der Leigrube als Wohnzone W1. Dann kam 2013 das neue Raumplanungsgesetz. Der Kanton Aargau verlangte in der Folge eine verdichtete Bauweise, weshalb der Gemeinderat in der Leigrube statt Einfamilienhäuser eine Überbauung mit Mehrfamilien- und Reiheneinfamilienhäusern plante. Erst in diesem Sommer schwenkte der Kanton wieder um. Einfamilienhäuser sind doch erlaubt.
Eingereicht hat den Antrag auf Auszonung die «IG Leigrube». Sie besteht hauptsächlich aus Anwohnern des Gebiets. Auch das überparteiliche Komitee «Zukunft Möhlin» und die «IG ProKulturland» – ein Zusammenschluss der Landwirte aus dem Dorf – treten dafür ein. Beide waren schon aktiv, als es um die Zonenplanrevision ging.
«Dem haben wir nicht zugestimmt.» Das war während Monaten das Argument der Bebauungs-Gegner, weil der Gemeinderat statt eines Einfamilienhaus-Quartiers mit einer W3-Überbauung plante. Jetzt, wo wieder Einfamilienhäuser geplant sind, heisst es unter anderem: «Die Auszonung der Leigrube bietet die Chance, den oft kritisierten Bauboom und das Wachstum zu bremsen» (IG Leigrube). Und: «Die Leigrube als Teil des Melerfelds, hochwertiges Ackerland, darf niemals überbaut werden» (IG ProKulturland).
Er betont, dass nun genau das umgesetzt werden soll, was 2011 die Zustimmung der Versammlung fand – nämlich ein Einfamilienhausquartier. Er verweist darauf, dass es in naher Zukunft wohl keine vergleichbare Möglichkeit geben wird, ein W1-Quartier zu erstellen. Und er argumentiert mit Geld: Im Falle einer Auszonung drohe der Gemeinde einerseits ein Wertverlust, besitzt sie im Gebiet doch 14 082 Quadratmeter Land, und andererseits eine Entschädigungsklage vonseiten der Grundeigentümer.
Eine bürgerliche Allianz stellt sich hinter den Gemeinderat. FDP, SVP und CVP lehnen die Auszonung allesamt ab. Die Grünen hingegen sind dafür. Die SP schlägt als Option eine Auszonung des Gemeindelands in der Leigrube vor.
Zwei Juristen, drei Meinungen – was der Volksmund sagt, widerspiegelt sich in zwei Rechtsgutachten zur Leigrube. Eines eingeholt vom Gemeinderat, das andere von der IG Leigrube. Der vom Gemeinderat beauftragte Jurist kommt zum Schluss, dass der Gemeinde Klagen in Millionenhöhe drohen und eine Niederlage vor Gericht durchaus realistisch ist. Der Jurist der IG Leigrube hingegen hält dieses Szenario für wenig wahrscheinlich.
Im Wortlaut heisst es in der Botschaft: «Der Antrag der IG Leigrube, das Auszonungsverfahren des neuen Baugebiets Leigrube einzuleiten, sei abzulehnen.» Will heissen: Wer möchte, dass die Leigrube ein Baugebiet bleibt, muss «Ja» stimmen. Wer hingegen will, dass die Auszonung eingeleitet wird, muss den Antrag mit «Nein» ablehnen.
Dann soll gleich auch noch über einen Verpflichtungskredit für die Erarbeitung eines Erschliessungsplans abgestimmt werden. Findet auch dieser die Zustimmung, könnte ab 2020 – auf den privaten Grundstücken – gebaut werden. Auf dem gemeindeeigenen Land dürfte es etwas länger gehen. Hier bedürfte es erst eines weiteren Beschlusses einer Gemeindeversammlung. Einerseits darüber, ob das Land bebaut werden soll. Und andererseits, wie – also, ob das Land verkauft oder nur im Baurecht abgegeben wird.
Der Gemeinderat würde das Verfahren zur entsprechenden Änderung des kommunalen Nutzungsplans einleiten. Über die endgültige Änderung hätte dann wiederum eine Gemeindeversammlung zu entscheiden.
Tendenziell: Nein. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass gegen den Entscheid der Versammlung das Referendum ergriffen wird – egal, wie er aussieht. Käme das Referendum zustande, würde an der Urne entschieden.