Wohlen
Umbruch an Schüwo-Park-Spitze: Geschäftsführer und Präsident kündigen Abgang an – wieder finanzieller Verlust

In der Leitung der Wohler Sportpark Bünzmatt AG kommt es zu Veränderungen. Verwaltungsratspräsident Patrick Amstutz gibt sein Amt im Frühling ab. Schon früher wird Schüwo-Park-Geschäftsführer Christian Meier seinen Posten räumen. Das Betriebsjahr 2020/21 schliesst mit einem Verlust von rund 360'000 Franken.

Marc Ribolla
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Christian Meier ist nicht mehr lange Geschäftsführer des Schüwo Parks Wohlen.

Christian Meier ist nicht mehr lange Geschäftsführer des Schüwo Parks Wohlen.

Nathalie Wolgensinger (15.9.20)

Die Führung der Wohler Sportpark Bünzmatt AG und auch die Leitung des Schüwo Parks in Wohlen erfährt in den kommenden Wochen einen Wechsel. Bekannt war bereits seit längerer Zeit, dass sich die bisherigen Verwaltungsräte Matthias Jauslin und Matthias Fricker von ihren Positionen im bis anhin fünfköpfigen Gremium zurückziehen.

Nun kündigte anlässlich der Generalversammlung zusätzlich auch Verwaltungsratspräsident Patrick Amstutz seinen Rücktritt auf den 31. März 2022 an. Dies teilt die Sportpark Bünzmatt AG, die zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde Wohlen ist, in einer Mitteilung mit. Amstutz war seit 26 Jahren für die Sportpark Bünzmatt AG und deren Vorgängerorganisation (Eisbahngenossenschaft) tätig. «Ohne seinen überdurchschnittlichen Einsatz und eisernen Willen wäre die Sportanlage in diesem Umfang nicht realisiert worden», heisst es weiter.

Mit dem angekündigten Abgang von Amstutz besteht der Verwaltungsrat nur noch aus Urs Meier, aktuell Vizepräsident, und Alex Meyer. Diese haben sich für eine weitere zweijährige Amtsperiode zur Verfügung gestellt und möchten den Gemeinderat Wohlen bei der Suche nach neuen Verwaltungsräten und deren Einarbeitung unterstützen.

Seit dem Bestehen der neuen Wohler Sportanlage mit Schwimmbad und Eishalle versuchte die Sportplatz Bünzmatt AG stets, zusätzliche Geschäftsfelder zu entwickeln. Sie schreibt als Erklärung für den Wechsel:

«Dieses Potenzial konnte bis heute nicht ausgeschöpft werden. Der Verwaltungsrat ist der Überzeugung, dass für eine erfolgreiche Zukunft nun neue Kräfte nötig sind.»

Neu wird ein Betriebsleiter gesucht

Eine Veränderung steht auch bei der operativen Führung an. Der bisherige Geschäftsführer der Sportpark Bünzmatt AG, Christian Meier, gibt seinen Posten nach knapp vier Jahren ab. Gegenüber dem Verwaltungsrat hat Meier seinen Weggang nun frühzeitig kommuniziert, mit dem Ziel, eine geordnete Übergabe zu gewährleisten. Wann er genau abtritt, ist noch offen.

Durch diesen Eingang zum Schüwo Park mit der Eishalle gingen vergangenen Winter deutlich weniger Personen.

Durch diesen Eingang zum Schüwo Park mit der Eishalle gingen vergangenen Winter deutlich weniger Personen.

Marc Ribolla (24.3.21)

Als Gründe für Meiers Abgang werden einerseits mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten der AG aufgeführt als auch die Tatsache, dass die Betriebsabläufe so weit geregelt seien, dass ein Geschäftsführer im bisherigen Sinn nicht mehr nötig sei.

Deshalb wird nun auch die Betriebsorganisation angepasst. Statt eines Geschäftsführers ist neu die Stelle eines Betriebsleiters im Schüwo Park zu besetzen, der «als Eis- und Bademeister seine Mitarbeiter führt und zusätzlich administrative Tätigkeiten ausführen kann».

Verlust von rund 360'000 Franken

Bekannt ist nun auch das Ergebnis des Geschäftsjahrs 2020/21 der Sportpark Bünzmatt AG. Dieses wurde am 31. März beendet und schliesst mit einem Verlust von 357'662 Franken ab. Die Pandemie hat den Betrieb erneut hart getroffen, was sich in einem Umsatzeinbruch widerspiegelt.

Im Bereich Schwimmbad fiel der Umsatz im Sommer 2020 gegenüber 2019 zwar nur 8% tiefer aus, bei der Eishalle betrug er allerdings wegen des mehrmonatigen Lockdowns satte 38%. Ab Mitte Dezember durften bis Saisonende keine Erwachsenen die Halle nutzen. Auch in den anderen Bereichen wie Minigolf sank der Umsatz (minus 23%).

Das Eigenkapital betrug Ende März noch rund 2,27 Millionen Franken. «Damit besteht noch eine ‹Reserve› von 0,77 Mio. bis Sanierungsmassnahmen nach Art. 725 Abs. 1 OR beschlossen werden müssen», heisst es im Geschäftsbericht.