Wohlen
Höhere Einnahmen für die Gemeindekasse: Wer bauen will, soll für die Bewilligung künftig mehr bezahlen

In Wohlen sollen Bauherren tiefer ins Portemonnaie greifen müssen und dadurch die Gemeindekasse entlasten. Der Gemeinderat legt dem Einwohnerrat deshalb ein revidiertes Baugebührenreglement zur Genehmigung vor.

Marc Ribolla
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Eines der vielen Bauprojekte in Wohlen: die Überbauung am Bärengässli.

Eines der vielen Bauprojekte in Wohlen: die Überbauung am Bärengässli.

Marc Ribolla (13.6.2021)

In Wohlen wird viel gebaut, wozu jedes Mal ein Baugesuch nötig ist – mit entsprechenden Gebühren für die Bauherren. Diese Gebühren sind allerdings auf der Gemeindeverwaltung und der Abteilung Baugesuche nicht kostendeckend. Eine Untersuchung der Einnahmen im Vergleich mit den Vollkosten in den Jahren 2014 bis 2020 habe eine deutliche Unterdeckung ergeben, schreibt der Wohler Gemeinderat in einem Bericht und Antrag an den Einwohnerrat.

Die Unterdeckung beträgt im Schnitt pro Jahr rund 210'000 Franken und muss aus den Steuermitteln finanziert werden. Die Vollkosten belaufen sich auf knapp 448'000 Franken, die Einnahmen aus den Baugebühren auf rund 238'000 Franken.

Um diese Diskrepanz bei der Bearbeitung der Baugesuche zu beheben, liess der Gemeinderat das aktuelle Baugebührenreglement aus dem Jahr 2006 überarbeiten. Statt wie bisher pauschal mit 2‰ der voraussichtlichen Bausumme sollen die Gebühren neu gestaffelt erhoben werden. Der Ansatz wird für Bausummen bis 10 Millionen auf 3‰ erhöht, für Summen bis 20 Millionen auf 2,5‰ und darüber bleibt es bei 2‰. Der Gemeinderat schreibt:

«Für weitere Aufwendungen soll die Gebühr dagegen nach Aufwand bemessen werden. Ziel der Anpassung ist, das Verursacherprinzip zu berücksichtigen.»

Neu geregelt werden zudem auch die Aufwendungen für Sondernutzungsplanungen. Mit der generellen Tariferhöhung hofft der Gemeinderat, die Unterdeckung bei den Baugesuchen auf geschätzte 90'000 Franken jährlich zu reduzieren und einen Mehrertrag von 210'000 Franken zu erzielen.

Das neue Baugebührenreglement soll nach der Genehmigung durch den Einwohnerrat in einer der nächsten Sitzungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Neues Reglement für die Ersatzabgaben bei Spielplätzen

Ausserdem hat der Gemeinderat ein Reglement erarbeitet, das sich um die Ersatzabgaben für Spiel- und Erholungsanlagen dreht und es in dieser Form bisher nicht gab. Bis dato wurde die Mindestgrösse und die Art dieser Anlagen bei Mehrfamilienhäusern in der Bau- und Nutzungsordnung geregelt.

Auch im neuen Reglement bleibt der Grundsatz bestehen, dass beim Bau von Mehrfamilienhäusern entsprechende Spiel- und Erholungsanlagen (oder anders formuliert Spielplätze) auf dem eigenen oder einem Nachbargrundstück zu realisieren sind. Ist dies in der Kernzone nicht möglich, hat der Bauherr die Möglichkeit, eine Ersatzabgabe zu bezahlen.

Wie viel diese ausmacht, richtet sich nach der Fläche in Quadratmeter der nicht realisierten Spiel- und Erholungsanlagen. Im Bericht und Antrag an den Einwohnerrat heisst es:

«Die Höhe der Ersatzabgabe von 1000 Franken pro Quadratmeter orientiert sich an den Preisen von aktuellen Bauprojekten für Spielanlagen inklusive der langfristigen Unterhaltskosten.»

Die Einnahmen der Ersatzabgabe werden vorrangig für Spielplatzprojekte im Wohler Ortszentrum eingesetzt. «Dem Grundsatz, dass bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern Spiel- und Erholungsanlagen sicherzustellen sind, wird mit dem vorliegenden Reglement nachgelebt. Es ermöglicht bei Bauvorhaben in der Kernzone bessere Lösungen zur Sicherstellung der Spiel- und Erholungsanlagen anstelle einzelner Anlagen von minderer Qualität», erklärt der Gemeinderat. Das Reglement soll vom Einwohnerrat Ende August bewilligt werden und per 1. November gültig sein.

Drei Nachtragskredite für Spielplätze

Der Wohler Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat drei Nachtragskredite für den Ersatz von öffentlichen Spielplätzen. Die betroffenen Anlagen haben einen grossen Erneuerungsbedarf, entsprechen sicherheitstechnisch nicht mehr den Anforderungen und sind teilweise deswegen auch schon abgerissen worden. Für den Ersatzbau des Spielplatzes Bleichi sind Kosten von 75'000 Franken eingerechnet, für den Ersatzbau des Spielplatzes beim Kindergarten Bärholz deren 30'000 Franken und für den neuen Spielplatz beim Schulzentrum Bünzmatt 55'000 Franken. (rib)