Obwohl Andreas S. beide Elternteile tötete, bleibt ihm das Gefängnis erspart. Für viele ist dieses Urteil unverständlich.
Von Wahnvorstellungen getrieben tötete Andreas S. 2015 seine Eltern auf brutale Weise. Trotzdem wurde er vom Bezirksgericht Bremgarten vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Für viele ist dieses Urteil ein Hohn, wie ein Blick in die Kommentarspalten von Tele M1 zeigt. Jeder Verkehrssünder werde schwerer bestraft, lautet der Tenor.
Eine Gefängnisstrafe bleibt S. erspart, weil er unter einer paranoiden Schizophrenie leidet. Deshalb gehört er in eine stationäre Therapie, wie Gerichtspsychiater Josef Sachs gegenüber Tele M1 betont. «Häufig hat man dort nicht mehr Freiheiten als in einem Gefängnis», erklärt er. Der Unterschied besteht im Tagesablauf: In der Regel seien die Bewohner den ganzen Tag über mit therapeutischen Massnahmen beschäftigt.
Die Gewissheit, dass Andreas S. erwiesenermassen an einer psychischen Krankheit leidet, hilft auch seinen Geschwistern dabei, die Tragödie zu verarbeiten. «Das Gutachten lieferte ihnen gewisse Antworten», erklärt Corinne Moser, die Anwältin der Hinterbliebenen. «Sie können nun besser verstehen, wie ihr Bruder zu solch einer Tat fähig war», so die Anwältin.
Auch der jüngere Bruder von Andreas S. leidet unter einer schizophrenen Erkrankung. Keine Seltenheit: «Wenn bereits ein Familenangehöriger erkrankt ist, liegt das Risiko bei bis zu 10 Prozent, bei einem Elternteil noch höher», weiss Gerichtspsychiater Sachs.
In frühstens fünf Jahren kann Andreas S. einen Antrag auf Neubeurteilung seines psychischen Zustands stellen. Bis dahin bleibt er in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Behandlung. (cze)