Die Affäre Walter Dubler findet ihren Schlusspunkt. Die Aargauer Regierung entlässt den Wohler Gemeindeammann definitiv. Susanne Hochuli erklärt, warum es keine Wahl gab und ab wann es keinen Lohn mehr gibt.
Es gibt keine Vertrauensbasis mehr», begründete Frau Landammann Susanne Hochuli an einer Medienkonferenz gestern die definitive Amtsenthebung von Walter Dubler. Und weiter: «Aufgrund seines Verhaltens könnte eine Rückkehr in das Amt als Gemeindeammann das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats sowie der Gemeindeverwaltung von Wohlen gefährden.» Die Aargauer Regierung hat entschieden, den seit November 2015 suspendierten Wohler Gemeindeammann zu entlassen. Die Amtsenthebung tritt am 1. März 2017 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bekommt Dubler von der Gemeinde Wohlen keinen Zahltag mehr.
Walter Dubler kann diesen Entscheid beim Aargauer Verwaltungsgericht anfechten. Der Regierungsrat, erklärte Hochuli, habe einer Beschwerde jedoch vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen. Aber erneut für das Amt des Gemeindeammanns kandidieren, das dürfte er. Seine Wahlfähigkeit für ein öffentliches Amt sei ihm mit dieser Amtsenthebung nicht entzogen worden, erklärte Marcel Bolz, Leiter Rechtsdienst des Regierungsrates an der Medienkonferenz.
Allerdings, so Bolz, wäre das dann eine Neukandidatur und Dubler könnte bei einer Nichtwahl keine Abgangsentschädigung mehr verlangen. Wäre Dubler im nächsten Jahr als amtierender, beziehungsweise dispensierter Gemeindeammann zur Erneuerungswahl angetreten und nicht wiedergewählt worden, hätte er ein Jahressalär in der Höhe von rund 190 000 Franken erhalten.
Die Grundlage für den Entscheid der Aargauer Regierung bildet das Ergebnis der administrativen Untersuchung, die von ihr im September 2015 eingeleitet worden ist. Der Regierungsrat habe die Entwicklung der Situation in Wohlen und den nun vorliegenden Abschlussbericht analysiert, erklärte Hochuli. Die Entlassung sei letztlich die Konsequenz aus dieser Analyse. Ein gewichtiges Entscheidungskriterium für die Regierung sei auch ein Schreiben des Gemeinderates Wohlen vom 7. November 2016 gewesen.
Die Behörde erachte aufgrund der vorgefallenen Ereignisse ein Funktionieren der politischen Gremien und der Gemeindeverwaltung in Wohlen bei einer Rückkehr von Walter Dubler als unrealistisch. Man befürchte, eine Wiederaufnahme der Amtstätigkeit führe zu Verunsicherungen und Irritationen und gefährdeten die eingeleiteten Reformbemühungen.
Die Untersuchung zeige, dass sich Walter Dubler als Gemeindeammann mehrfach Pflichtverletzungen habe zuschulden kommen lassen. Mit seinem Verhalten habe er gegen die Herausgabepflicht, die Treuepflicht, die Interessenwahrungspflicht sowie die Ausstands- und Zuständigkeitsregeln verstossen.
Dabei wiege die Verletzung der Herausgabepflicht besonders schwer, weil er Zahlungen bewusst nicht abgeliefert habe, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Auch die Verletzung der Kompetenzregelungen sei absichtlich erfolgt. Hier seien auch rechtswidrige Weisungen an unterstellte Mitarbeitende erfolgt, was das Vertrauen zerstört und die Zusammenarbeit der Verwaltung massiv beeinträchtigt habe, folgert der Regierungsrat.
Der Bericht zur administrativen Untersuchung halte weiter fest, dass Walter Dubler wenig Einsicht in sein Fehlverhalten zeige und teilweise versucht habe, seine eigene Verantwortung auf andere abzuschieben.
Gemäss Gemeindegesetz kann der Regierungsrat Behördenmitglieder bei Strafuntersuchungen wegen schweren Vergehen oder Verbrechens im Amt einstellen. Er kann sie aber auch bei schweren Pflichtversäumnissen entlassen. Im aktuellen Fall, erklärte Hochuli, seien von der Regierung unabhängig vom Strafverfahren die Sachverhalte festgestellt und das Fehlverhalten qualifiziert worden. Strafrechtlich ist Dubler in erster und zweiter Instanz wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt; der Fall liegt beim Bundesgericht.
Der Regierungsrat sei aufgrund des Ergebnisses der administrativen Untersuchung zum Schluss gekommen, dass im Fall von Walter Dubler die in Paragraf 103 des Gemeindegesetzes vorgesehene disziplinarische Entlassung angezeigt sei. Das unabhängig vom weiteren Verlauf des noch laufenden Strafverfahrens. Beurteilt worden seien dabei in erster Linie die Auswirkungen der Verfehlungen auf das Funktionieren des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung.
Die Entlassung von Walter Dubler ist im Aargau ein bisher einmaliger Vorgang. Die Regierung hat vor Jahren zwar schon einmal einen Gemeinderat (in Othmarsingen) dispensiert. Dieser Fall war jedoch anders gelagert; es ging um unüberbrückbare persönliche Differenzen im Gemeinderat und nicht um ein Fehlverhalten.
Ersetzt werden soll Dubler vorläufig nicht. Der Gemeinderat Wohlen wolle die noch bis Ende 2017 laufende Amtsperiode in der aktuellen, reduzierten Besetzung zu Ende bringen, erklärte Vizeammann Paul Huwiler. Ob auf eine Ersatzwahl verzichtet werden darf, muss das Departement Volkswirtschaft und Inneres noch entscheiden.
Dublers Anwalt Christian Bär gab folgende Stellungnahme ab: «Die insgesamt 4 Beschlüsse des Regierungsrats vom 14. Dezember 2016 wurden mir zugestellt. Mein Mandant und ich werden sie in den kommenden Tagen analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.»
18. September: Die FDP Wohlen fordert Dubler zum Rücktritt auf, sein Verhalten sei «absolut unentschuldbar» und der Gemeindeammann nicht mehr tragbar.
11. Oktober: Nun fordern auch die SP Dubler zum Rücktritt auf – die Grünen unterstützen diesen Vorschlag. Dubler verliert auch den letzten Politische Rückhalt. Duber jedoch lässt sich nichts anmerken, tritt an der Olma und am Einwohnerrat auf. Er pocht auf die Unschuldsvermutung.
15. Januar: Die Anklage gegen Dubler weitet sich aus: Er soll Sitzungsgelder nicht abgegeben haben.
10. März: Dubler steht vor Gericht. Dort bricht er wegen Herzrhytmusstörungen zusammen und muss hospitalisiert werden.
16. März: Dubler wird zu einer bedingten Geldstrafe von 45'000 Franken und einer Busse in der Höhe von 5000 Franken verurteilt. Er zieht den Fall ans Obergericht weiter.
12. April: Zwei weitere Anzeigen gegen Dubler: Ungetreue Geschäftsbesorgung so wie eine Aufsichtsanzeige.
26. September: Das Obergericht verschärft das Urteil: 66'000 Franken und dazu eine Verbindungsbusse von 6000 Franken. Am gleichen Tag kündigt er an, das Urteil ans Bundesgericht weiter zu ziehen.