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Der Gemeinderat Merenschwand hat die Eingaben geprüft und erarbeitet nun ein Verkehrskonzept fürs Dorf. Tempo-30-Zonen wurden mehrheitlich begrüsst. Ein Einbahnregime in der Industriezone löse die Probleme hingegen nicht.
Merenschwand soll sicherer und langsamer werden. Das teilte der Gemeinderat im Frühling vor einem Jahr mit. Er gab damals bekannt, dass er die Ausweitung der Tempo-30-Zonen in verschiedenen Dorfteilen plant und über eine Einbahnverkehrsführung im Industriegebiet Merenschwand nachdenkt. Um dies breit abzustützen, holte der Gemeinderat die Bevölkerung ins Boot, indem er ihr die Möglichkeit einer Mitwirkung gab. Nun kann er das Ergebnis aus den diversen eingegangenen Eingaben verkünden.
«Das Ergebnis zeigt, dass eine Erweiterung der Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten fast uneingeschränkt begrüsst wird», hält der Gemeinderat nun in einer Mitteilung fest. «Insbesondere in Benzenschwil ist die Bevölkerung über die angedachten Tempo-30-Zonen sehr erfreut, auch weil dadurch der Schulweg für die Kinder sicherer würde.»
Anwohner der Mühlauerstrasse stellten den Antrag, bei der Mühlauerstrasse auf Tempo 30 zu verzichten und stattdessen zu prüfen, ob ein allgemeines Fahrverbot mit Zubringerdienst möglich wäre. Der Gemeinderat hat jedoch beschlossen, auf diesen Antrag nicht einzugehen, da er die Situation in Verbindung mit der geplanten Tempo-30-Zone als genügend erachtet.
Die übrigen Anregungen werden in die weitere Bearbeitung einbezogen und durch den Verkehrsplaner geprüft.
Bezüglich eines Einbahnregimes in den Gewerbegebieten Nord und Süd sind ebenfalls einige Eingaben, vor allem von dort ansässigen Firmen, eingegangen. «Die meisten sehen keinen Nutzen in einer Einbahnführung und befürchten nur Nachteile. Zudem wird festgehalten, dass die eigentlichen Probleme mit dieser Massnahme nicht gelöst würden», schreibt der Gemeinderat. Er hat daher beschlossen, auf eine Einbahnverkehrsführung im Industriegebiet zu verzichten. Er schreibt:
«Die erwähnten Problempunkte werden zur Kenntnis genommen und unabhängig von der Umsetzung der geplanten Massnahmen angegangen.»
Nun wird ein Verkehrskonzept erstellt, in dem die Anliegen der Bevölkerung geprüft und eine verkehrstechnische Beurteilung vorgenommen werden. Heisst der Kanton dieses Konzept gut, wird ein Baugesuch lanciert, das die geplanten Massnahmen aufzeigen und öffentlich aufliegen wird.