Muri
Trotz Wohnüberbauung: Bundesgericht gibt grünes Licht für Mobilfunkanlage

Auf dem Gebäude der Auto Senn AG in Muri darf eine Mobilfunkanlage erstellt werden. Das Bundesgericht hat gestern die Beschwerde einer Aktiengesellschaft und Eigentümerin einer benachbarten Liegenschaft abgewiesen.

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Auf dem Gebäude der Auto Senn AG darf laut Bundesgericht eine Mobilfunkanlage errichtet werden. (Symbolbild)

Auf dem Gebäude der Auto Senn AG darf laut Bundesgericht eine Mobilfunkanlage errichtet werden. (Symbolbild)

Keystone

Vor gut drei Jahren bewilligte der Gemeinderat Muri einer Mobilfunkgesellschaft, auf dem Gebäude der Auto Senn AG an der Luzernerstrasse 13 eine GSM/UMTS-Mobilfunkanlage zu errichten. Eine Aktiengesellschaft, die in der Nähe ein grösseres, heute mit Gewerbe- und Industriegebäuden bebautes Grundstück besitzt, wehrte sich dagegen, weil sie befürchtete, dass bei einer geplanten Wohnüberbauung auf ihrem Grundstück die Grenzwerte nicht eingehalten würden.

Strengere Messwerte gefordert

Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und den Bau der Mobilfunkanlage bewilligt. Die Grundstückeigentümerin warf den Behörden vor, nicht berücksichtigt zu haben, dass auf der Parzelle bald nicht mehr Gewerbe- und Industriebauten stehen, sondern eine Wohnüberbauung erstellt wird.

So hätten die strengeren Messwerte herangezogen werden müssen. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht, weil noch erhebliche Unklarheiten im Hinblick auf den Zeitpunkt der allfälligen Realisierung einer Wohnüberbauung bestehen. (tzi)