Wohlen
Trotz Arztmangel: Regierungsrat gegen direkte finanzielle Unterstützung

Wohlen hat keinen Kinderarzt. CVP-Grossrat Harry Lütolf hat den Regierungsrat zum Handeln aufgefordert. Nun liegt die Antwort vor.

Fabio Vonarburg
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Wohlen fehlt ein Kinderarzt. Geld sprechen will die Regierung trotzdem nicht. (Symbolbild)

Wohlen fehlt ein Kinderarzt. Geld sprechen will die Regierung trotzdem nicht. (Symbolbild)

Keystone

Seit Ende Februar ist es Tatsache: In Wohlen, der viertgrössten Gemeinde im Kanton Aargau, gibt es keinen einzigen Kinderarzt mehr. Für Harry Lütolf, CVP-Grossrat und Wohler Einwohnerrat, ein Missstand, den er so nicht akzeptieren will und deswegen auf Gemeinde- und Kantonsebene Motionen einreichte. «Diese offenkundige Unterversorgung bei einem medizinischen Bedarf in Wohlen und Umgebung kann nicht hingenommen werden», schrieb Harry Lütolf und forderte vom Aargauer Regierungsrat, dass er Kinderärzten bei der Eröffnung einer Kinderarztpraxis in Wohlen oder anderen aargauischen Regionen mit einer ausgewiesenen Unterversorgung finanziell unter die Arme greift.

Nun hat der Aargauer Regierungsrat auf den Vorstoss des CVP Politikers aus Wohlen geantwortet. Der Regierungsrat sei sich bewusst, dass es im Kanton Aargau generell zu wenig Grundversorger wie auch Fachärztinnen und Fachärzte Kinder- und Jugendmedizin gebe. In der Antwort nennt der Regierungsrat konkrete Zahlen: Im Kanton Aargau sind 91 Fachärztinnen und Fachärzte Kinder- und Jugendmedizin mit Berufsausübungsbewilligung tätig (Stand 22. April 2020), davon 22 Fachärzte Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Vergleiche man die Anzahl Fachärzte Kinder- und Jugendmedizin des Bezirks Bremgarten (77282 Einwohner) beispielsweise mit dem Bezirk Aarau (78111 Einwohner), könne man von einem sehr kleinen Angebot im Bezirk Bremgarten sprechen, schreibt der Regierungsrat weiter. Der Prüfung von finanziellen Anreizmassnahmen in Form von Anstossfinanzierungen für Kinderarztpraxen stehe der Regierungsrat grundsätzlich positiv gegenüber. «Er sieht jedoch vor allem die Möglichkeit von indirekten finanziellen Anreizen, indem die Regionen und die Gemeinden oder Regionalplanungsverbände dafür sorgen, dass genügend Kindertagesstätten für Kinder des Gesundheitspersonals der erwähnten Praxen und geeignete Räumlichkeiten für Praxen zu günstigen Konditionen zur Verfügung stehen.»

Eine Anstossfinanzierung ohne Rückzahlungspflicht lehnt der Regierungsrat jedoch ab. Diese Haltung begründet er damit, «dass bei einer ausgewiesenen Unterversorgung davon auszugehen ist, dass die Nachfrage gross genug ist, damit eine Kinderarztpraxis eröffnet und diese auch finanziell erfolgreich betrieben werden kann». Der Regierungsrat ist jedoch bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.