Bezirksgericht Bremgarten
Teenager (16) mit Klappmesser verletzt: "Ich habe nicht mit Gegenwehr gerechnet"

Weil er einen Jugendlichen mit einem Messer verletzt hat, ist ein 18 Jahre alter Mann vom Bezirksgericht Bremgarten zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Walter Christen
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Der Angeklagte zückte das Klappmesser nach eigenen Angaben nur zur Abschreckung, verletzte sein Opfer aber trotzdem. (Symbolbild)

Der Angeklagte zückte das Klappmesser nach eigenen Angaben nur zur Abschreckung, verletzte sein Opfer aber trotzdem. (Symbolbild)

KEYSTONE

Sie lauerten ihrem Opfer auf dem Schulhausplatz auf: Der 18-jährige Dirk (alle Namen geändert) und zwei seiner Kumpel. Als Urs (16) auftaucht, drückt ihn Dirk an eine Hauswand und hält ihm die 18 Zentimeter lange Klinge seines Klappmessers an den Hals. Der Angegriffene wehrt sich. Dirk fügt ihm mit dem Messer eine tiefe Schnittwunde am Hals zu, welche im Spital behandelt werden muss.

Ausserdem wird im Gerangel die dicke Jacke von Urs im Schulterbereich durchstochen. Die Täter klauen den Rucksack des Opfers und hauen ab. Die 30 Gramm Marihuana, die sie im Rucksack finden, teilen sie unter sich auf.

Schwere Körperverletzung

Der Überfall bleibt für den Anstifter und Haupttäter Dirk nicht ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten klagt ihn an wegen versuchter schwerer, vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung, Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln sowie auch wegen Vergehens und Übertretung gegen das Waffengesetz. Dirk hatte (damals noch als Minderjähriger) einen volljährigen Kollegen für den Kauf einer Airsoftgun mit Zielfernrohr vorgeschoben.

An der Verhandlung vor Bezirksgericht Bremgarten beantragte die Staatsanwaltschaft für Dirk eine teilbedingte, dreijährige Freiheitsstrafe mit einem unbedingten Teil von einem Jahr, bei einer Probezeit von drei Jahren. Dazu eine bedingte Geldstrafe von 1800 Franken, eine Busse von 200 Franken sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von 3230 Franken.

Dem Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass der Hals eines Menschen eine äusserst empfindliche Zone sei und nur schon eine geringe Verletzung der Halsschlagader tödliche Folgen haben könne, führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aus. Dennoch habe er in einer völlig ausser Kontrolle geratenen Situation beim Überfallenen genau dort das Messer angesetzt und es selbst dann nicht weggesteckt, als er merkte, dass sich das Opfer stark wehrte. Nur durch puren Zufall und grosses Glück sei der vor Gericht als Zivil- und Strafkläger aufgetretene Urs nur leicht verletzt worden. Der Beschuldigte habe eine lebensgefährliche Verletzung in Kauf genommen. Ausserdem habe er durch den Einsatz des Messers und mit Gewalt sein Opfer dazu genötigt, den Rucksack herauszurücken.

Gerichtspräsident Raimond Corboz fragte den Angeklagten, weshalb er bei der Aktion sein Klappmesser eingesetzt habe. «Es war lediglich zur Abschreckung gedacht. Ich habe nicht mit Gegenwehr gerechnet und auch niemals beabsichtigt, jemanden zu verletzen», sagte Dirk. Er räumte jedoch ein, an jenem Abend im Oktober 2016 beim Kampf mit Urs die Kontrolle über das Messer verloren zu haben. Von der Verletzung von Urs hätte er erst am anderen Tag erfahren, als er sich bei ihm für die Tat entschuldigt habe. Dirk versicherte, für die Spitalkosten und Auslagen von Urs aufzukommen.

Schulden bei einem Dealer

Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, was ihn zur Tat veranlasst hatte, antwortete der Angeklagte: «Es waren meine Schulden bei einem Dealer, die immer grösser wurden. Als es ungefähr 350 Franken waren, hat mich das dermassen belastet, dass ich keinen anderen Ausweg mehr sah.» Er habe Urs unter dem Vorwand auf den Schulhausplatz gelockt, ein Kollege wolle bei ihm 30 Gramm Marihuana kaufen. Die Absicht aber sei es gewesen, Urs zu zwingen, das Rauschgift herauszurücken und es zur Schuldentilgung weiterzuverkaufen.

Das Gericht nahm zur Kenntnis, dass sich der Angeklagte bei seinem Opfer entschuldigte, für dessen Umtriebe aufkommen will und dass er die Tat zutiefst bereut. Er möchte nach Abschluss der Erstausbildung im nächsten Jahr die Matura nachholen und später ein Studium beginnen, erklärte Dirk. Bei der Festsetzung des Strafmasses konnten das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten, sein kooperatives Verhalten gegenüber den Untersuchungsbehörden und seine umgehende Entschuldigung beim Opfer als strafmildernd berücksichtigt werden. Ausserdem ist er nicht vorbestraft.

Kein Lausbubenstreich

Der Vorfall sei kein Lausbubenstreich, hielt Dirks Verteidiger fest. Die Tat sei unbestritten und von seinem Mandanten auch nicht beschönigt worden. Dennoch plädiere er nicht für vorsätzliche, sondern für fahrlässige Körperverletzung. Die Strafe müsse erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft ausfallen. Zudem gründe die Einsicht des Angeklagten tief; was damals geschah, sei für ihn nicht typisch gewesen. Er habe umgehend versucht, alles ins Lot zu bringen.

Das Gericht verurteilte Dirk gemäss Anklage wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und Vergehen/Übertretung gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 500 Franken und einer Busse von 150 Franken. Die Verfahrenskosten muss der Angeklagte bezahlen, sobald er finanziell dazu in der Lage ist.

Zur Urteilsbegründung erklärte Gerichtspräsident Corboz: «Der Einsatz des Messers, das der Angeklagte während der Tat nicht mehr unter Kontrolle gehabt hat, wiegt schwer. Wir sind alle froh, dass dem Opfer nicht mehr passiert ist.» Ausserdem, sagte Corboz, gehe das Gericht davon aus, dass der Beschuldigte bei der Verhandlung keine Show abgezogen und sein Leben wirklich in den Griff bekommen habe. Er habe nun die Chance, sich zu bewähren.