Der Gemeinderat Wohlen präsentiert in einer Antwort auf eine Anfrage des ehemaligen FDP-Einwohnerrats Thomas Hoffmann die detaillierte Steuerstruktur der vergangenen fünf Jahre.
Vergangenen November richtete der damalige FDP-Einwohnerrat Thomas Hoffmann eine Anfrage an den Wohler Gemeinderat. Er wollte Antworten bezüglich der Steuerstruktur in der Gemeinde. In relativen wie auch absoluten Zahlen beim steuerbaren Einkommen und beim Vermögen. Und Hoffmann erkundigte sich, wie die Exekutive die Steuerstruktur beurteilt.
Nun liefert der Gemeinderat die Antworten dazu in tabellarischer Form. Im Jahr 2020 gab es in Wohlen 9638 steuerpflichtige Personen. Davon versteuerten am meisten ein steuerbares Einkommen zwischen 20'000 und 49'999 Franken (2869). In der obersten Kategorie ab 600'000 Franken aufwärts waren es dann nur noch drei Personen. Weiter zeigt sich beispielsweise, dass 98,48% der Steuerpflichtigen ein steuerbares Einkommen bis zu 199'000 Franken veranlagt erhielten.
Beim steuerbaren Vermögen tauchte 2020 bei der überwiegenden Mehrheit eine Null in der Steuerveranlagung auf (6878 Personen). Dies nach Abzug des Freibetrags von Verheirateten von 200'000 Franken und von 100'000 Franken für alle übrigen Steuerpflichtigen. 30 Personen hingegen versteuerten ein Vermögen von über fünf Millionen Franken.
Auf die Frage zur Beurteilung der vorliegenden Steuerstruktur antwortet der Gemeinderat unter anderem: «Der Normsteuerertrag pro Kopf ist im Vergleich zur Wirtschaftsregion Unteres Bünztal durchschnittlich. Im Vergleich zum Bezirks- und Kantonsmittel aber unterdurchschnittlich.» In Wohlen beträgt er beispielsweise 2397 Franken pro Kopf, im Bezirk Bremgarten 2880 Franken und im Kanton Aargau 2848 Franken.
Die Gemeinde Wohlen erhält deshalb erhebliche Zuschüsse aus dem kantonalen Finanzausgleich. «Eine gesunde Steuerstruktur wäre gegeben, wenn die Zahlungen aus dem Finanzausgleich entfallen würden und die Gemeinde ihre Aufgaben aus eigenen Mitteln bestreiten könnte», erklärt der Gemeinderat weiter.