Sins
Mit Pfeil erschossene Katze: Polizei sucht immer noch Zeugen und die Katzenbesitzenden

Am 14. April wurde bei einem Bauernhof in Sins eine mit einem Pfeil erschossene Katze gefunden. Die alarmierte Tierärztin musste das Tier erlösen. Die Kantonspolizei hat alle Spuren gesichert, sucht aber immer noch Zeugen und die Besitzenden der ungechipten Katze.

Andrea Weibel
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Ein sehr trauriges Bild: die vom Pfeil durchbohrte Katze.

Ein sehr trauriges Bild: die vom Pfeil durchbohrte Katze.

zvg/Kantonspolizei

Ein trauriges Bild: Die Katze, die am 14. April von einem Pfeilbogen- oder Armbrustpfeil erschossen aufgefunden wurde, machte Schlagzeilen in der ganzen Schweiz und in Deutschland. Sie hatte sich, schwer verletzt, zu einem Bauernhof an der Luzerner Kantonsgrenze in Sins geschleppt. Dort musste sie von der alarmierten Tierärztin erlöst werden.

Mittels Medienmitteilung suchte die Kantonspolizei (Kapo) Aargau nach Zeugen und den Katzenbesitzenden. Sie ging davon aus, dass die Katze absichtlich mit dem Pfeil erschossen worden war: «Alles deutet darauf hin, dass jemand mit einem Pfeilbogen oder einer Armbrust gezielt auf die Katze geschossen hatte. Wer dies war, ist jedoch bis jetzt unbekannt. Unklar ist auch, wohin die schwarz-weisse Katze gehört», schrieb die Kapo.

Kantonspolizei hofft noch immer auf Tipps aus der Bevölkerung

Seither sind zwei Wochen vergangen. Auf Anfrage schreibt Kapo-Mediensprecher Bernhard Graser: «Leider ist es bislang nicht gelungen, die Herkunft der nicht gechipten Katze zu klären. Auch sind keine Meldungen eingegangen, welche uns weitergebracht hätten.» Die Kapo betreibe derzeit Umfeldabklärungen. Diese gestalten sich «aufgrund der wenigen vorhandenen Erkenntnisse als schwierig».

Rechtlich gesehen geht es bei diesem Delikt klar um eine Tierquälerei, also ein Vergehen gegen die Tierschutzgesetzgebung. «Solche sind immer Offizialdelikte und werden somit von Amtes wegen verfolgt», hält Graser fest. «Was die Spurensicherung betrifft, haben wir diese im Rahmen unserer Möglichkeiten vorgenommen. Tatsache ist, dass ein Abgleich nur möglich ist, sofern eine Vergleichsspur vorliegt – was aktuell nicht der Fall ist.»

Erneut bittet die Kantonspolizei die Bevölkerung um Mithilfe: «Bislang scheint es sich bei dieser primitiven Tat um einen bedauerlichen Einzelfall zu handeln. Nichtsdestotrotz ist es unser Anliegen, das Delikt zu klären, und wir hoffen immer noch auf entscheidende Hinweise.»

Wer Aussagen zur Täterschaft machen kann oder die Besitzenden kennt, soll sich bitte bei der Kantonspolizei in Muri unter 056 675 76 20 melden.