Bezirksgericht Bremgarten
Sextäter vom «Touch the Air»-Festival muss 18 Monate ins Gefängnis

Ein 27-jähriger Mann, der am Festival «Touch the Air» 2011 eine 17-jährige Frau zu sexuellen Handlungen gezwungen hat, ist zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Davon muss er 18 Monate absitzen.

Toni Widmer
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Zeltlager am Touch The Air Festival in Wohlen. Hier geschah das Delikt.

Zeltlager am Touch The Air Festival in Wohlen. Hier geschah das Delikt.

Sibylle Egloff

Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bremgarten fand im abgekürzten Verfahren statt. Das heisst, Staatsanwalt und Verteidigung hatten sich über das Strafmass geeinigt und der Angeklagte hatte Strafvorwurf und Strafmass anerkannt.

Gerichtspräsident Raimond Corboz war nicht ganz glücklich: «Formell ist alles in Ordnung. Doch von meinem Gefühl her muss ich sagen, dass sich gewisse Straftatbestände besser für ein abgekürztes Verfahren eignen und andere weniger», erklärte er zum Auftakt der Verhandlung vielsagend. Er denke, sagte Corboz weiter, dass der Fall in einem normalen Verfahren etwas anders heraus gekommen wäre.

Der Staatsanwalt hielt in seinem Plädoyer dagegen: «Das ist keineswegs der falsche Fall für ein abgekürztes Verfahren, sondern der richtige.» Man müsse die Sache auch aus der Sicht des Opfers betrachten. Die mittlerweile 23 Jahre junge Frau leide unter dem Vorfall nach wie vor stark. Ein normales Gerichtsverfahren wäre für sie zu belastend gewesen: «Sie hätte unter Umständen noch mehrmals zu Befragungen und Verhandlungen antreten müssen. Das hat die Frau entschieden abgelehnt. Sie wollte, dass ein Schlussstrich gezogen wird», erklärte der Staatsanwalt.

«Ich habe ihr Leid angetan»

Der Angeklagte ist in jener Nacht in das Zelt der Festival-Besucherin eingedrungen und hat sie unter Bedrohung mit einem Messer dazu gezwungen, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Nach dem sie ihn wie gefordert oral befriedigt hatte, drohte er, sie mit dem Messer abzustechen, wenn sie jemanden von dem Vorfall erzählen würde.
Gefasst wurde der Täter erst sechs Jahre später durch einen Zufall. Im Lauf einer Untersuchung wegen Urkundenfälschung liess der zuständige Staatsanwalt im Februar 2017 bei ihm eine DNA-Analyse vornehmen, welche ihn überführte.

Er bereue seine Tat zutiefst, erklärte der Mann vor Gericht. «Ich weiss nicht, was damals in mich gefahren ist. Ich bin doch sonst nicht so», sagte er und: «Meine Tat ist eine Schande. Ich habe der Frau grosses Leid angetan. Das wird mich immer belasten.» Er wolle sein Vergehen soweit möglich gut machen: «Ich zahle die Unkosten und die geforderte Genugtuung. Dafür werde ich, wenn nötig auch am Abend arbeiten.» Er wisse aber auch, dass sein Opfer noch lange unter dem Vorfall leiden werde und er die Auswirkungen seiner Tat damit nicht mindern könne.

Auf drei Jahre Gefängnis, davon 18 Monate unbedingt, haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt. Daneben muss der Täter die Untersuchungskosten übernehmen und dem Opfer Schadenersatz in der Höhe von rund 8000 Franken sowie eine Genugtuung von 4000 Franken bezahlen.

In einem normalen Verfahren hätte er wohl vier Jahre Gefängnis gefordert und der Täter vielleicht ein halbes Jahr mehr absitzen müssen, sagte der Staatsanwalt und meinte: «Dem Opfer hätte das letztlich kaum genützt. Umso mehr, als so mit einem Gang ans Obergericht und somit zusätzlichen Belastungen für sie zu rechnen gewesen wäre.»

«Damit kommen sie gut weg»

Das Bezirksgericht konnte dieser Sicht der Dinge schliesslich folgen. Wenn auch nur knapp, wie Raimond Corboz in der Urteilseröffnung ausdrücklich betonte: «Mit drei Jahren Gefängnis kommen sie gut weg», sagte er zum Angeklagten, hielt gleichzeitig aber auch fest, dass das Gericht sich vor allem wegen der Sicht des Opfers mit der Vereinbarung habe einverstanden erklären können. Die Frau habe betont, sie sei froh, wenn ein Schlusspunkt hinter die Sache gesetzt werde.