Reusstal
Hochspannungsleitung im Reusstal: Regierungsrat macht sich jetzt für die Erdverkabelung stark

Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid strebt bei der Starkstromleitung zwischen Niederwil und dem zürcherischen Obfelden eine offene Linienführung an. Der Aargauer Regierungsrat fordert hingegen die Vollverkabelung. Damit stimmt er den 16 Freiämter Grossräten zu, die ein Bereinigungsverfahren mittels einer Motion verlangen.

Nathalie Wolgensinger
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Die 220-kV-Hochspannungsleitung im Reusstal zwischen Niederwil und Obfelden soll auf 380 kV erweitert werden. Motionäre aus dem Freiamt verlangen nun, dass die Kabel unter den Boden verlegt werden.

Die 220-kV-Hochspannungsleitung im Reusstal zwischen Niederwil und Obfelden soll auf 380 kV erweitert werden. Motionäre aus dem Freiamt verlangen nun, dass die Kabel unter den Boden verlegt werden.

Toni Widmer
(Oktober 2018)

Seit Jahren erregt die geplante Starkstromleitung (380 kV), die durchs Reusstal führen soll, die Gemüter im Freiamt. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid strebt eine offene Linienführung an. Der Widerstand von Gemeinden und Verbänden ist gross.

Die Freileitung über den Wagenrain zwischen Wohlen und Bremgarten mit Masten bis auf 80 Meter Höhe stösst auf breite Ablehnung. Insbesondere aber auch die 17 Kilometer lange Leitung zwischen Niederwil und dem zürcherischen Obfelden sorgt für Diskussionen. 16 Freiämter Grossräte haben mittels einer Motion nochmals Druck aufgesetzt – jetzt hat der Regierungsrat dazu Stellung genommen.

Zu viele offene Fragen, der Regierungsrat muss aktiv werden

Die Freiämter Grossräte, die sich gemeinsam für die Erdverkabelung einsetzen, entstammen dem ganzen politischen Spektrum. Sie haben gehandelt, weil die Zeit drängt. Sie reichten Mitte Mai eine Motion im Grossen Rat ein, in der sie darauf hinwiesen, dass das Bundesamt für Energie (BFE) im ersten Quartal dieses Jahres dem Bundesrat seinen Antrag auf die Festsetzung des Planungskorridors unterbreiten wird. Allerdings sei nicht bekannt, wie der Antrag des BFE laute. Insbesondere sei nicht bekannt, ob das Bundesamt die Bedenken des Aargauer Regierungsrates und der Bevölkerung angemessen behandeln wird.

Sie forderten deshalb vom Regierungsrat, dass dieser ein Bereinigungsverfahren verlangt, sollte der Antrag des BFE nicht der Forderung des Kantons entsprechen und keine Vollverkabelung im Sachplan vorgeschlagen werden.

«Der Aargau ist in der Pflicht, im Interesse der Bevölkerung zu handeln»

Er habe das Anliegen nicht nur wahrgenommen, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort, er habe sich auch bereits in diesem Sinne gegenüber dem Bund und in der Vernehmlassung des Mitwirkungsverfahrens geäussert. Weiter versichert er, dass er auf die Verkabelung pochen werde, weil eine Freileitung den Planungsgrundsätzen der Regierung im Richtplan widerspreche.

Der Regierungsrat weist ausserdem darauf hin, dass die hohen Masten das Landschaftsbild und die Aussicht veränderten. Als Standortkanton komme dem Aargau eine besondere Bedeutung zu, da ein Teil der Bevölkerung direkt betroffen sei. Zudem ziehe die Schweiz als Ganzes einen Nutzen daraus, während primär aber die Bürger des Reusstals die Nachteile zu tragen hätten. «Somit sieht sich der Kanton Aargau in der Pflicht, im Interesse der Bevölkerung sowie auf lange Sicht hinaus zu handeln und entsprechende Schritte zu ergreifen», hält er in seiner Antwort fest und bestätigt, dass er weiterhin an der Forderung für eine Vollverkabelung festhalte.

Der Regierungsrat merkt in seiner Antwort an, dass das Beantragen und Begleiten des Bereinigungsverfahrens einen erheblichen personellen Bedarf zur Folge habe. Es sei schwer abzuschätzen, wie hoch Umfang, Aufwand und Dauer des Bereinigungsverfahrens würden, und somit könne er auch keine Aussagen zu den damit verbundenen Kosten machen.