André Kuhn, der Verteidiger von Ingo Malm, hatte bisher noch keine Zeit, das Urteil mit seinem Mandanten zu besprechen. «Ich gehe heute aber davon aus, dass wir Berufung anmelden», sagt Kuhn auf Anfrage der AZ.
Auch ihm und seinem Mandanten liege erst die Kurzbegründung des Gerichts vor. Um definitiv über einen Weiterzug zu entscheiden, müsse das schriftliche Urteil abgewartet werden, sagt Kuhn. Erfreulich ist aus seiner Sicht, «dass das Gericht bei mehreren Anklagepunkten zu einem Freispruch gekommen ist, so zum Beispiel bei mehreren hundert Arztberichten und Rechnungen an die Krankenkassen.»
Dass trotz dieser Freisprüche die maximale Geldstrafe von 360 Tagessätzen, die maximale Busse von 10 000 Franken und eine vollstreckbare Freiheitstrafe von 3 Jahren verhängt wurden, erachtet er als hartes Urteil des Bezirksgerichts. «Es wäre auch eine bedingte oder teilbedingte Haftstrafe denkbar gewesen.»
Er ist weiter der Meinung, dass keine Dokumente, die von der Staatsanwaltschaft als Urkunden bezeichnet werden, dies im recht-lichen Sinne tatsächlich sind.
Malms Verteidiger stellt zudem die Landesverweisung für seinen Mandanten infrage. «Gerade bei EU-Bürgern mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz gibt es dazu noch keine gefestigte bundesgerichtliche Rechtsprechung.» (fh)