Gerichtsprozess
Unberechtigtes Parkieren: Die Post verlangt Schadenersatz für acht Minuten (angebliches) Falschparken

80 Franken Busse wollte sich ein Freiämter Autofahrer nicht gefallen lassen und zog vor das Bezirksgericht Muri. Mit dem Urteil dürfte er zufrieden sein – die Post eher weniger.

Pascal Bruhin
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Am Tatort weisen mehrere Schilder darauf hin, dass Parkieren nur für Kunden der Post und Mode Käppeli erlaubt ist.

Am Tatort weisen mehrere Schilder darauf hin, dass Parkieren nur für Kunden der Post und Mode Käppeli erlaubt ist.

Pascal Bruhin

Die Verlockung ist gross: Für den schnellen Einkauf statt im Parkhaus des Coop-Einkaufscenters Muripark an der Seetalstrasse 1 in Muri zu parkieren, stellt man seinen Wagen für die paar Minuten auf dem Post-Parkplatz gegenüber an der Seetalstrasse 2 ab. Dass das verboten ist, darauf machen mehrere Verbotsschilder rund um das Areal aufmerksam. Nur Post-Kunden und jene des Modehaus Käppeli dürfen dort parkieren. Und dass es teuer werden kann, wenn man sich nicht an dieses Verbot hält, bekam Jakob (Name geändert) am eigenen Leib zu spüren.

«Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot», hiess der Tatbestand im Strafbefehl, den Jakob im Dezember 2020 zugestellt bekam. Am 15. September soll der 49-Jährige seinen Audi zwischen 11.57 und 12.05 Uhr auf dem Post-Parkplatz abgestellt haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. 80 Franken Busse und die Strafbefehlsgebühr in Höhe von 300 Franken sollte Jakob berappen.

Die Post forderte Schadenersatz in der Höhe von 84.10 Franken

Die Post Immobilien AG, der das Gebäude und der Parkplatz davor gehören und die als Zivil- und Strafklägerin fungierte, stellte gar eine Schadenersatzforderung von 84.10 Franken. Gegen den Strafbefehl legte Jakob Einsprache ein, weshalb nun Gerichtspräsidentin Simone Baumgartner vom Bezirksgericht Muri das Verfahren zu beurteilen hatte.

«Grundsätzlich ist alles gesagt», meinte Jakob, der ohne Anwalt aber im schwarzen Anzug erschien, vor Gericht. «Ich bin mir bewusst, dass dort ein amtliches Parkverbot ist.» Dass er zu besagtem Zeitpunkt seinen Wagen auf dem Post-Parkplatz abgestellt hat, leugnete Jakob nicht. Allerdings habe er dort parkiert, um beim Modehaus Käppeli bestellte Hemden abzuholen. Entsprechend resümierte er:

«Ich bin der Meinung, dass ich mich an das Verbot gehalten habe.»

Nicht so die Staatsanwaltschaft. Den Akten beigelegt war auch ein Foto, das einen Mann im karierten Kurzarmhemd von hinten zeigt, der am Audi vorbei den Parkplatz in Richtung Coop verlässt. «Ich kann mich auf diesem Foto nicht identifizieren», beteuerte Jakob und verlangte einen Freispruch.

Gerichtspräsidentin kritisiert Überwachung von öffentlichem Grund

Kritisch äusserte sich die Gerichtspräsidentin dann in der Urteilsbegründung über die Entstehung des Fotos – offenbar von einer Überwachungskamera aufgenommen – beziehungsweise dessen Verwertung als Beweismittel. Denn es zeigt den beschriebenen Mann nicht direkt auf dem Post-Parkplatz, sondern auf dem Trottoir davor, also auf öffentlichem Grund. Die Gerichtspräsidentin mahnte:

«Nach Datenschutzgesetz dürfen Privatpersonen diesen per se nicht per Video überwachen.»

Und auch auf privatem Grund müsse eine Videoüberwachung transparent und klar ersichtlich sein. Dies sei auf dem Post-Parkplatz offenbar nicht der Fall.

«In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten», entschied sie denn auch und sprach Jakob von Schuld und Strafe frei. «Man muss sich die Frage stellen: Ist der Tatbestand erfüllt? Und wenn ja, wer war es?» Von der Statur her könne man nicht ausschliessen, dass es sich bei dem Mann auf dem verschwommenen Foto um den Beschuldigten handle. Die Gerichtspräsidentin fügte aber an:

«Die Möglichkeit alleine reicht nicht für einen Schuldspruch aus.»

Die Forderung der Post Immobilien AG nach Schadenersatz verwies Baumgartner auf den Zivilweg. Das Verfahren kann von allen Beteiligten an das Obergericht weitergezogen werden.