Dubler-Affäre
Maulwurf-Verdacht: Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein

Im Zuge der Dubler-Affäre sind vertrauliche Fakten publik geworden. Der Gemeinderat Wohlen hat im März 2017 Strafanzeige wegen des Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung eingereicht. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Toni Widmer
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Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat das Verfahren im «Maulwurf-Prozess» eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat das Verfahren im «Maulwurf-Prozess» eingestellt.

Toni Widmer

Im Laufe der Affäre um den ehemaligen Wohler Gemeindeammann Walter Dubler sind verschiedentlich vertrauliche Fakten publik geworden. Deren Veröffentlichung wurde auch vom Regierungsrat als teilweise heikel erachtet, wie er auch in seinem Abschlussbericht zum Administrativerfahren festgestellt hat, welches letztlich zur Absetzung von Walter Dubler als Gemeindeammann geführt hat.

Konkret hat der Regierungsrat – unter anderem – die Unterlagen angesprochen, welche der Wohler Grossrat und ehemalige Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati einer Aufsichtsanzeige beigelegt hat, welche er im März 2016 einreichte. Es handelte sich dabei um den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnungen einer früheren Gemeindeangestellten.

Die Herausgabe der gesamten Personalakten erscheine datenschutzrechtlich problematisch und es stelle sich die Frage, ob der Anstellungsvertrag durch eine Amtsgeheimnisverletzung zum Anzeiger gelangt sei, erklärte der Regierungsrat. Allerdings sei fraglich, ob bezüglich der offenbarten Tatsachen ein Geheimhaltungswille und ein objektives Geheimhaltungsinteresse vorgelegen hätten. Der Gemeinderat wurde eingeladen, diese Fragen zu prüfen und gegebenenfalls eine Strafanzeige zu erstatten.

Das hat die Wohler Behörde im März 2017 gemacht. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sie wegen anderer Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Affäre Dubler mehrmals stark kritisiert worden war. Denn der Gemeinderat selber beurteilte aufgrund seiner Informationen die Sachlage anders, wie er in seiner Medienmitteilung zur Einstellung des Verfahrens ausdrücklich festhält: «Obwohl der Gemeinderat aufgrund seiner eigenen Beurteilung der Sach- und Rechtslage dazu neigte, eine strafrechtlich relevante Verletzung des Amtsgeheimnisses zu verneinen, konnte dies, namentlich mit Bezug auf die Herausgabe des Arbeitsvertrages, nicht ausgeschlossen werden. Zur abschliessenden Klärung fehlten dem Gemeinderat jedoch die Zwangsmittel, welche einer Strafverfolgungsbehörde zur Verfügung stehen», begründet der Gemeinderat die Einreichung seiner Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat sich nun in den vergangenen Monaten den ihr zur Verfügung stehenden «Zwangsmitteln» bedient, den Fall weiter untersucht und das Verfahren am 27. Oktober eingestellt.

Kein Geheimhaltungswille

In ihrer Begründung führt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen aus, die Tatsachen, welche sich aus den Lohnabrechnungen entnehmen liessen, seien durch die vom Gemeindegesetz verlangte öffentliche Auflage der Lohnbuchhaltung nicht als geheim einzustufen und daher vom Amtsgeheimnis nicht geschützt. Zusätzlich sei im vorliegenden Fall der Geheimhaltungswille durch die betreffende ehemalige Mitarbeiterin der Gemeinde Wohlen nicht vorhanden gewesen. Sie habe sich in der Befragung durch die Staatsanwaltschaft entsprechend geäussert.

Dasselbe gelte auch bezüglich des Arbeitsvertrags. Soweit dessen finanzielle Bestandteile betroffen seien, handle es sich wegen der öffentlichen Auflage der Lohnbuchhaltung wiederum nicht um ein materielles Geheimnis. Es fehle somit am erforderlichen Geheimhaltungsinteresse. Bei weiteren Bestandteilen des Vertrags wie Personalien und Funktion gehe es um Tatsachen, welche auf der Webseite der Gemeinde zugänglich seien und daher dem Geheimnisbegriff ebenfalls nicht unterlägen. Zudem bestehe nach ausdrücklicher Aussage der Mitarbeiterin in der staatsanwaltschaftlichen Befragung auch in diesem Punkt auf ihrer Seite kein Geheimhaltungswille.

Der Gemeinderat Wohlen sehe sich durch die Einstellungsverfügung in seiner ursprünglichen Einschätzung weitgehend bestätigt, hält er in seiner Mitteilung fest. Er habe daher auch auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet und erachte die Angelegenheit als abgeschlossen.

Gemeinderat prüft Massnahmen

Dennoch, schreibt der Gemeinderat weiter, bleibe die Tatsache bestehen, «dass in der Vergangenheit wiederholt Informationen an die Medien gelangt sind, welche nicht oder noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.» Der Gemeinderat werde daher im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform Massnahmen prüfen, «welche dazu beitragen sollen, solche Ereignisse künftig zu verhindern.»