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Roland Büchi war der letzte Präsident der einwohnerrätlichen Einbürgerungskommission, die abgeschafft wird. Diese habe eine harte, aber korrekte Linie gefahren, sagt Büchi, der auch SVP-Ortsparteipräsident ist.
2013, als Roland Büchi von Bruno Bertschi das Präsidium der Einbürgerungskommission übernommen hatte, wurden in Wohlen 46 Einbürgerungsgesuche gestellt. Total wollten sich 74 Personen einbürgern lassen. Rund die Hälfte der Gesuche wurde damals abgelehnt und somit 39 Personen nicht eingebürgert. Dann kam das neue Einbürgerungsgesetz, welches schweizweit eine Vereinheitlichung der Einbürgerungspraxis brachte und, so wurde damals auch im Aargau argumentiert, eine klare Verschärfung der Einbürgerungsbedingungen.
In Wohlen brachte das allerdings keinen Rückgang der Einbürgerungen. Im Gegenteil: die Gesuche stiegen massiv an. «2014 wurden mit 129 Personen dreieinhalb Mal so viele Leute eingebürgert wie im Jahr zuvor», blickt Büchi zurück. In seiner fünfjährigen Amtszeit hat die Einbürgerungskommission 325 Gesuche behandelt, 40 davon wurden abgelehnt, insgesamt 460 Personen eingebürgert.
«Total haben wir in dieser Zeit mit 520 Personen die vorgeschriebenen Gespräche geführt. Das war ein grosser zeitlicher Aufwand», sagt der abtretende Kommissionspräsident. Das auch, weil exakt vorgeschrieben ist, wie lange solche Gespräche zu dauern haben: mindestens eine Stunde mit einer ganzen Familie, mindestens eine halbe bis eine dreiviertel Stunde mit zwei Personen.
Roland Büchi ist Präsident der SVP-Ortspartei und somit nicht unbedingt der grösste Fan von Einbürgerungen. Trotzdem hält er klar fest: «Jene Leute, die wir in den vergangenen Jahren eingebürgert haben, sind zu Recht eingebürgert worden. Sie haben alle Voraussetzungen erfüllt, die es in einem solchen Verfahren braucht.»
Die Kommission, sagt er weiter, sei eine harte Linie gefahren und habe die Einbürgerungswilligen gut angeschaut. Doch: «Es gibt ein Gesetz, es gibt Vorschriften und daran haben wir uns zu halten, ob es uns nun passt oder nicht.» Hat es denn Fälle gegeben, die für Roland Büchi nicht so pässlich gewesen sind: «Ja, es hat Fälle gegeben, bei denen ich persönlich den Eindruck gehabt habe, die eine oder andere Person sei noch zu wenig gut integriert, um sie einbürgern zu können. Doch wenn eine Person die Vorgaben auch nur ganz knapp erfüllt, muss man sie einbürgern. Wir müssen nach dem Gesetz entscheiden und nicht nach dem Bauchgefühl. So ist das und daran haben wir uns immer gehalten.»
In den vergangenen fünf Jahren sind 40 Einbürgerungsgesuche abgelehnt und 60 von 520 einbürgerungswilligen Personen nicht eingebürgert worden. Gab es da keine Rekurse: «Wir haben einen einzigen Rekurs gehabt. Daraus darf ich schliessen, dass wir unsere Arbeit korrekt gemacht haben», sagt Büchi. Die Gründe für die Ablehnungen hätten jeweils ja auch klar ausgewiesen werden können.
Was hat jeweils zur Ablehnung von Einbürgerungswilligen geführt? «Oft waren es finanzielle Gründe. Wenn jemand Schulden hat oder Sozialhilfe bezieht, kann diese Person nicht eingebürgert werden. Auch nicht bei mangelhaften Deutschkenntnissen oder bei gröberen Einträgen im Strafregister», erklärt Roland Büchi.
Die Einbürgerungskommission sei sich in der Vergangenheit auch in strittigen Fällen meistens einig gewesen. Und das, obwohl das Gremium mit Leuten aus verschiedenen Parteien breit abgestützt gewesen sei: «In der Einbürgerungskommission ist nie Parteipolitik betrieben worden. Wir haben anhand der vorliegenden Fakten sachliche Entscheide gefällt und in neun von zehn Fällen waren wir bei der Einschätzung deckungsgleich. Da hat es gar nicht erst eine Diskussionen gegeben.»
Das Einbürgerungsszenario findet Roland Büchi zwar aufwendig, aber soweit in Ordnung. «Was mir nicht so behagt, ist der Staatskundetest. Den kann man am PC auswendig lernen und dann einfach aufschreiben. Zudem muss man nur 20 von 40 Fragen richtig beantworten.» Allerdings, sagt er, sei dieser Test auch lediglich eine Standortbestimmung. Die Gespräche seien da schon entscheidender und natürlich die Erfüllung der allgemeinen Vorgaben wie geregelte finanzielle Verhältnisse, gute Deutschkenntnisse und einen weissen Strafregisterauszug.
Künftig ist in Wohlen der Gemeinderat allein für die Einbürgerungen zuständig. Die bisherige einwohnerrätliche Einbürgerungskommission wird per Ende Jahr abgeschafft und durch eine gemeinderätliche Kommission ersetzt. Würde Roland Büchi da mitarbeiten, wenn er angefragt würde: «Ja, sehr gerne», sagt er spontan. Er möchte nach wie vor wissen, wer in Wohlen eingebürgert werde. Zudem sei die Arbeit in den letzten Jahren sehr interessant und lehrreich für ihn gewesen. Er habe von seinem Amt persönlich viel profitieren können.