Im Klosterdorf in Muri sind 191 Liegenschaften und 14 noch nicht überbaute Parzellen so stark vom Lärm betroffen, dass Sanierungsmassnahmen notwendig sind.
Der Kanton hat jetzt ein Strassenlärmsanierungsprojekt in der Auflage, welches Lärmschutzmassnahmen entlang der Aarauer-/Luzernerstrasse, Seetal-strasse/Zürichstrasse und Talstrasse vorsieht. Die Gesamtkosten sind mit 2,3 Mio. Franken veranschlagt. Davon tragen der Bund 592 000 Franken, der Kanton Aargau 899 000 Franken und die Gemeinde 818 000 Franken. Die Grundeigentümer haben zusammen 556 000 Franken zu leisten. Neue Lärmschutzwände sind im Rahmen des vorliegenden Lärmschutzprojektes in Muri keine vorgesehen, aber bauliche Massnahmen an belasteten Häusern.
In den nächsten 20 Jahren werden in diverse Strassenabschnitte zwar lärmarme Beläge eingebaut, welche die Lärmbelastung um mindestens 1 db(A) reduzieren werden. Aber auch mit diesen Massnahmen werden laut den Unterlagen zum Lärmschutzprojekt bei 177 Liegenschaften und zwölf unbebauten Parzellen die Grenzwerte überschritten. Für 86 Liegenschaften wurden nun aufgrund ihrer Belastung akustische Projekte ausgearbeitet. Diese legen fest, wo Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter in Schlafräumen montiert werden. 34 Liegenschaftseigentümer verzichten auf ihren Sanierungsanspruch, den sie mit Einführung des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung des Bundes haben.
Sanierungspflicht
Gemäss dieser Verordnung sind bestehende Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, zu sanieren. Der Strasseneigentümer ist verpflichtet, soweit technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar, den Immissionsgrenzwert einzuhalten. Falls die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen, beziehungsweise Kosten verursacht oder überwiegende Interessen des Ortsbild-, Natur- und Landschaftschutzes entgegenstehen, können bauliche Massnahmen – etwa Schallschutzfenster oder Schalldämmlüfter, welche die Raumlüftung auch bei geschlossenem Fenster sicherstellen – getroffen werden. Die Kosten von Lärmschutzmassnahmen, welche bereits vor der Sanierung von Grundeigentümern selber finanziert und realisiert worden sind, werden in der Regel dann zurückerstattet, wenn festgelegte Bedingungen erfüllt sind.
Geplant ist, mit der Realisierung der baulichen Massnahmen in der zweiten Hälfte 2015 zu beginnen.