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Aargau
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Der Kanton Aargau wehrt sich juristisch gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das Barrieren bei den drei Bahnübergängen Mutschellenkreuzung, Rudolfstetten und Bremgarten (Bibenlos) gefordert hatte.
Soeben hat der Kanton Aargau beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Laut Kanton sind die Erläuterungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August unklar. Daraus gehe nicht genau hervor, weshalb man die drei Bahnübergänge ausschliesslich mittels Schranken oder Halbschranken sanieren müsse.
Gemäss einer Medienmitteilung des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) geht der Kanton nach wie vor davon aus, dass nebst den Schranken auch andere Sanierungsmassnahmen gesetzeskonform sind.
Im Gegensatz zum Kanton Aargau gelangen die Regionalbahn BDWM Transport AG und die zwei Mutschellengemeinden Berikon und Widen nicht ans Bundesgericht. Fürs Bahnunternehmen und die zwei Freiämter Gemeinden, die den Barrierenzwang ebenfalls als fragwürdig erachten, war das Bundesverwaltungsgericht Endstation.