Berikon
Ingo Malm darf ab heute nicht mehr praktizieren – Kanton will ihn kontrollieren

Ritalin in hohem Ausmass, unvollständige Sozialabgaben und Überbehandlung. Der Beriker Arzt Ingo Malm hat sich viel zuschulden kommen lassen. Ab heute darf er nicht mehr selbstständig praktizieren.

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Ingo Malm: Als Arzt darf er im Ärztezentrum Mutschellen in Berikon keine Patienten mehr behandeln.

Ingo Malm: Als Arzt darf er im Ärztezentrum Mutschellen in Berikon keine Patienten mehr behandeln.

Tele M1/AZ-Archiv

Ab heute darf Ingo Malm im Aargau nicht mehr als selbstständiger Arzt praktizieren. Das hat das Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) am 2. September mitgeteilt. Dies, nachdem der Regierungsrat das Gnadengesuch des deutschen Arztes abblitzen liess.

Ingo Malm hingegen versucht trotzdem, seine Gemeinschaftspraxis in Berikon zu retten. Er hat am 20. August die Aktiengesellschaft Ärztezentrum Mutschellen AG gegründet und sitzt in dessen Verwaltungsrat. Malm darf im Management der Praxis tätig sein, laut Kanton aber keinesfalls als Arzt Aufgaben wahrnehmen. Das DGS hat bereits angekündigt, dass es den Entscheid vollziehen und Malm mit Stichproben kontrollieren wird.

Urteil nach Strassburg weitergezogen

Nachdem das DGS das Gnadengesuch von Ingo Malm ablehnte, gab er bekannt, dass er das Bundesgerichtsurteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterziehen wird. Er sagte, dass seine Menschenrechte massiv verletzt wurden. Das hilft ihm aber nicht, was seine Zulassung als selbstständig praktizierender Arzt betrifft. «Der Beschwerde von Herrn Malm kommt deshalb keine aufschiebende Wirkung zu», sagte Balz Bruder, Leiter Kommunikation im DGS, auf Anfrage.

Verfehlungen in Deutschland und der Schweiz

Das Bundesgericht verurteilte nicht Malms medizinische Fähigkeiten, sondern seine menschlichen und unternehmerischen Qualitäten. Bereits in seinem Heimatland Deutschland war Malm mehrmals verurteilt worden, unter anderem wegen Ehrverletzung, Beleidigung Steuerhinterziehung und Lohnvorenthaltung. Dort war ihm ausserdem die kassenärztliche Zulassung entzogen worden – laut Bundesgericht bilde dies «den Schlusspunkt in einer Reihe von Vorkommnissen, denen teilweise gravierende Verfehlungen zugrunde lagen».

Auch in der Schweiz fiel Malm auf: So ist unter anderem ein Verfahren wegen widerrechtlichen Umgangs mit Betäubungsmitteln gegen ihn hängig (er hat unbefugt Medikamente abgegeben), zudem klagen 49 Krankenversicherungen gegen ihn, weil er angeblich Patienten überarztet hat und damit hohe Kosten verursacht hat.