Am 1. Januar tritt das Parkierungsreglement in Kraft, die Umsetzung erfolgt etappenweise bis Ende Februar
In Wohlen kann ab dem nächsten Jahr auf öffentlichen Strassen und Plätzen grundsätzlich nicht mehr gratis parkiert werden. Das Konzept dazu hat der Gemeinderat bereits im April 2016 vorgestellt. Am 23. Mai 2016 ist es vom Einwohnerrat genehmigt worden, am 1. Januar 2017 tritt es in Kraft. Über die Umsetzung, die bis Ende Februar etappenweise erfolgt, wird die Bevölkerung im Januar mit einem Flyer informiert.
Der Gemeinderat erläutert darin die Ziele des Konzepts. Das Parkierungsreglement diene dazu, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung Ordnung bei der Parkierung zu schaffen und die bestimmungsgemässe Nutzung der öffentlichen Parkflächen zu gewährleisten. «Die definierten Gebühren stellen sicher, dass diejenigen, die den öffentlichen Raum für das Abstellen von Fahrzeugen beanspruchen, auch nach dem Verursacherprinzip für die finanziellen Folgen aufkommen», schreibt der Gemeinderat und hält dazu fest, dass die eingenommenen Gelder zur Deckung des entstehenden Aufwandes verwendet würden.
Mit dem neuen Konzept wolle man keine zusätzlichen Einnahmen generieren, die Parkplatzbewirtschaftung solle selbsttragend sein, hatten Vizeammann Paul Huwiler und Gemeinderat Arsène Perroud schon bei der Präsentation im Frühling 2016 erklärt. Wer den öffentlichen Raum beanspruche, solle nach dem Verursacherprinzip für die finanziellen Folgen aufkommen. Ein Parkierungskonzept war in Wohlen jahrelang ein emotional diskutiertes Dauerthema.
2008 wurde eine erste Vorlage vom Stimmvolk abgelehnt, seit 2014 gibt es eine Übergangslösung, die aber nicht flächendeckend und zudem gesetzlich nicht richtig verankert ist. Der Gemeinderat hatte diese in eigener Kompetenz beschlossen, das Parlament konnte nur Kenntnis davon nehmen. Die Gebühren, die seither auf einigen öffentlichen Parkplätzen erhoben werden, wären rechtlich wohl anfechtbar.
Neu ist die Gemeinde in fünf verschiedene Zonen unterteilt worden: Die Zone 1 betrifft den Strassenraum Zentrum und Ortskern, die Zone 2 die Parkplätze im Zentrum und Ortskern, die Zone 3 die öffentlichen Anlagen sowie die Schul- und Sportanlagen, die Zone 4 die Wohnquartiere und die Zone 5 die Industrie- und Arbeitsgebiete.
Die Parkplätze werden generell von 2 bis 18 Uhr bewirtschaftet. Damit will man die Laternengaragen eliminieren, aber auch – unter anderem – Abendveranstaltern, Restaurants sowie den Betreibern von Sportanlagen entgegenkommen. Der Sonntag ist generell gebührenfrei. Eine Stunde Parkieren kostet überall einen Franken, in der Zone 3 kann man einen Tag für maximal 7 Franken parkieren.
Für die Zone 4 (Wohngebiete) können ab 1. Januar Dauerparkkarten gelöst werden, die für einen Tag (5 Franken), eine Woche (20 Franken), einen Monat (60 Franken) oder ein ganzes Jahr (600 Franken) gelten. Man kann sie online (www.parkkarten.wohlen.ch) beziehen oder am Schalter der Regionalpolizei im Gemeindehaus.
Die Umstellung auf das neue Regime erfolgt zonen- und etappenweise ab 1. Januar bis Ende Februar 2017.