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Nach einer jahrelangen Planungszeit ist in Arni der Ausbau der Hedingerstrasse samt Werkleitungserneuerungen angelaufen. Die Gesamtkosten betragen 5,3 Mio. Franken, gebaut wird bis Ende 2014.
Kurzer Baueröffnungsakt nach rund zehnjähriger Wartezeit: Am Montag hat der Ausbau der Hedingerstrasse in Arni begonnen, der sich wegen vieler Änderungswünsche, Überarbeitungen und Einwendungen von Anwohnern stark verzögert hatte.
«Die Erleichterung ist gross», sagte Arnis Gemeinderat François Kocher, «das ist ein seit langem ersehnter Freudentag für unser Dorf.» Kocher und Kevin Tobler, der Bauverwalter der rund 1900 Einwohner zählenden Kellerämter Gemeinde, griffen zum Presslufthammer und rissen den ohnehin malträtierten, stark erneuerungsbedürftigen Belag der Hedingerstrasse auf.
«Fussgängerschutz im Fokus»
Berthold Jeisy von der Oberbauleitung des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Realisierung, erläuterte kurz das Arner Infrastrukturwerk. «Kernstück des gut 800 Meter langen Strassenausbaus ist ein Fussgängerschutz. Hauptsächlich auf der Bergseite der Hedingerstrasse wird ein 1,75 Meter breiter Gehweg erstellt.»
Dieser Schutz habe bisher gefehlt und sei wichtig, denn die Strasse werde nicht nur von gut 1000 Fahrzeugen pro Tag befahren, sondern auch täglich von vielen Leuten begangen.
Erste Pläne zum Trottoirbau auf der Hedingerstrasse, der Verbindungsstrasse ins benachbarte Säuliamt, waren schon 1953 vorhanden. Doch 1959 wurde die Strasse ohne Trottoir ausgebaut. Später scheiterten weitere Gehweg- und Ausbauprojekte. Das Hauptproblem waren schwierige Verhandlungen mit privaten Landeigentümern. 2004 schliesslich erteilte die «Gmeind» einer Kreditvorlage zu Kosten von 2,58 Mio. Franken grünes Licht. Jetzt wird dieses mehrfach überarbeitete Projekt verwirklicht. (sl)
Die mit zahlreichen Flicken versehene Hedingerstrasse ist alles andere als eben und bringt es derzeit auf eine Breite zwischen 4,8 und 5,6 Metern. Das wird im Lauf der nächsten Monate korrigiert. 5,5 Meter wird die einheitliche neue Strassenbreite betragen. Zu guter Letzt wird ein lärmschluckender neuer Belag eingebaut.
Der Strassenausbau ist nur ein Teil des Projekts. Auch dortige Trinkwasser-, Abwasser- und Stromleitungen werden erneuert. Zudem will die Swisscom Glasfaserkabel einlegen.
Gesamtkosten: 5,3 Mio. Franken
Oberbauleiter Berthold Jeisy beziffert die Gesamtkosten auf rund 5,3 Millionen Franken. Mehr als 3 Millionen des Gesamtbetrags würden für den Strassen- und Trottoirbau samt Landerwerb ausgegeben. Gemäss Kostenteiler muss Arni 59 % der gut 3 Millionen Franken bezahlen, also rund 1,8 Millionen. Die restlichen 41 % oder gut 1,2 Millionen steuert der Kanton bei.
Sache der Gemeinde Arni wird auch die Erneuerung und Vorfinanzierung der Abwasserleitungen sein, während bei der Sanierung der Trinkwasserleitungen die Vereinigte Wasserversorgung Oberlunkhofen - Arni - Islisberg als Bauherrin zeichnet und bei der Erneuerung der Stromleitungen die Elektragenossenschaft Arni - Islisberg.
Überdies wird die ganze Strassenbeleuchtung der Hedingerstrasse erneuert und mit LED-Lampen versehen. An der Gemeindeversammlung vom 21. November wird der Gemeinderat detailliert über das Projekt und die Kosten informieren.
Bauerei dauert bis Ende 2014
Der Strassenausbau wird mit zwei Equipen angepackt, die gleichzeitig ans Werk gehen. Während der Bauerei wird der Verkehr einspurig geführt und per Lichtsignalanlage geregelt. Die Zufahrt in die Wohnquartiere bleibt gewährleistet. Voraussichtlich Ende 2014, in 14 Monaten, werden die Strassen- und Leitungsarbeiten unter Dach und Fach sein. «Sofern der Winter einigermassen mild ausfällt, kann der Fahrplan eingehalten werden», merkte Oberbauleiter Berthold Jeisy an. Den Schlusspunkt bilde dann der Einbau des Deckbelags im Mai 2015.
Nebst der Gehwegerstellung zugunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmer sollen im Sog des Ausbaus weitere Sicherheitsdefizite verschwinden: unübersichtliche Einmündungen von Gemeindestrassen sowie Hecken, die sich zu nahe an der Fahrbahn befinden.
Fast alle Landerwerbsverhandlungen für den Strassenausbau konnte man gütlich regeln. Zwei Eigentümer sind ans Verwaltungsgericht gelangt, weil sie mit dem offerierten Preis des Kantons nicht einverstanden sind.