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Verstösst die Aargauer Firma Dubler gegen Rassismus-Strafnorm, wenn sie ihre Produkte Mohrenköpfe nennt? Nein sagt die zuständige Kommission. Doch als Schimpfwort sollte der Begriff nicht verwendet werden, es droht eine happige Busse. Und jetzt greift auch noch die Junge SVP in die Diskussion ein.
Die Traditionsfirma Dubler aus dem aargauischen Waltenschwil stellt seit 1946 Mohrenköpfe her - und das mit Erfolg. Sie steht bei Schaumkopf-Liebhabern ganz oben in der Gunst. Doch der Begriff Mohrenkopf kommt in Zeiten politischer Korrektheit nicht bei allen gut an.
Ein "Komitee gegen gewalttätige Süssigkeiten" will die Firma Dubler AG nun dazu bringen, "Mohrenkopf" nicht mehr zu verwenden und die Süssigkeiten umzubenennen. Dafür sammelt sie über die Internetplattform change.org Unterschriften. Für das Komitee ist der Begriff Mohrenkopf rassistisch. Er stamme aus der Kolonial- und Sklavenhalterzeit und würdige dunkelhäutige Menschen herab.
Firmeninhaber Robert Dubler sieht nichts Böses hinter dem Begriff: "Im Zusammenhang mit der Süssigkeit ist der Begriff doch nicht rassistisch, sondern sogar positiv besetzt", sagte er am Mittwoch gegenüber 20min. Die Diskussion zeige ihm vor allem eines: Es gebe in der Schweiz nichts Wichtigeres zu diskutieren.
Dublers Konkurrenz von Coop, Migros, Lidl oder Aldi hingegen, hat den Begriff Mohrenkopf vor Jahren durch die unverdächtigen Wörter Schaumkopf oder Schaumkuss ersetzt.
Nun erhält Dubler Unterstützung von der Jungen SVP. Die Luzerner Sektion ruft zur Solidarität mit Dubler auf - sie will dies mit einer Betriebsbesichtigung in den nächsten Wochen demonstrieren, wie sie am Donnerstag mitteilt. Die Junge SVP ist der Meinung, dass Rassismus nicht mit Verboten sondern mit Worten bekämpft werden muss, wie ihr Präsident Christian Huber festhält.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Junge SVP in eine solche Debatte einschaltet, damals aber mit umgekehrten Vorzeichen: Eine Zürcher Lehrerin verbot 2015 zwei Schülern, ein Edelweisshemd in der Schule zu tragen, sofort ging ein Aufschrei der Entrüstung durchs Land, befeuert von der Jungen SVP. Das Verbot sei rassistisch, hiess es.
Was rassistisch ist oder nicht, das wird in der Schweiz immer wieder leidenschaftlich diskutiert. Die Gründung der ausserparlamentarischen Kommission gegen Rassismus 1995 hat nicht viel zur Versachlichung beitragen können. Die SVP plädierte immer wieder für ihre Abschaffung. Der Grund: Sie sei eine Zensurbehörde und verhindere die freie Meinungsäusserung.
Die Kommission gegen Rassismus hat sich nun auch zur Mohrenkopf-Debatte geäussert. Laut der Vizepräsidentin Gülcan Akkaya verstösst der Begriff «Mohrenkopf» als solcher nicht gegen die Rassismusstrafnorm, wie sie gegenüber 20min erklärt.
Wer den Begriff "Mohrenkopf" gebraucht, macht sich somit nicht strafbar.
Doch, was aus rechtlicher Sicht problemlos erscheint, muss dies nicht per se sein. Laut Akkaya kann "Mohrenkopf" durchaus unangemessen und verletzend sein, wenn der Begriff im Zusammenhang mit seiner kolonialen Vergangenheit verwendet wird.
Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn Mohrenkopf als Schimpfwort benutzt wird. So wurde 1998 ein Aargauer zu 300 Franken Busse wegen "Herabsetzung oder Diskriminierung" verurteilt, weil er eine Nachbarin als "Mohrenkopf" und "schwarzen Sauhund" bezeichnet hatte. Der Fall sei als Rassismus zu bezeichnen, weil er sich klar gegen die Hautfarbe der Mitmieterin gerichtet habe.
Es kommt also auf den Kontext an, in dem Mohrenkopf verwendet wird. Die Firma Dubler AG und ihre Süssspeise ist für die Kommission gegen Rassismus folglich unverdächtig.
Und auch die überwiegende Mehrheit in unserer Online-Abstimmung zum Dubler-Produkt findet: "Mohrenkopf ist ja nicht rassistisch gemeint."