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Insbesondere das «Zentrum Ruedistette» verspricht Diskussionen an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni. Aber auch die Erneuerung der Werkleitungen für 3,75 Millionen Franken ist wichtig.
Es ist das Traktandum 11, das den Rudolfstettern unter den Nägeln brennt: die «Ermächtigung Gemeinderat zum Abschluss eins Baurechtsvertrags Anteil Dorfplatz» und somit die künftige Entwicklung und Ausrichtung im «Zentrum Ruedistette». So soll ein Baurechtsvertrag über höchstens 400 m2 abgeschlossen werden, damit eine eingeschossige Ladenfläche für einen Grossverteiler errichtet werden kann.
Dabei haben die Einwohner auch andere wichtige Themen zu behandeln. Aus finanzieller Sicht gibt es einen happigen Brocken zu stemmen: Für die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Erneuerung der Werkleitungen (Abwasser mit Realisierung Trennsystem und Wasser) und die Strassenerneuerung werden 3,75 Mio. Franken für die Obere Dorfstrasse (ab Einmündung Alte Bremgartenstrasse), Islerenstrasse und Alpenweg beantragt. Alleine die Flächen für Fahrbahn (5500 m2) und Gehwege/Trottoir (2500 m2) belaufen sich auf rund 8000 m2.
Im Projektumfang sind derweil 800 Meter neue Entwässerungsleitungen und 1400 Meter neue Wasserleitungen enthalten. Im Zusammenhang mit einem Neubau eines Mehrfamilienhauses muss auch die Elektra Rudolfstetten-Friedlisberg ihr Leitungsnetz ausbauen. Damit können auch Kosten gemeinsam getragen werden. Die Projektdauer beträgt drei bis vier Jahre. «Nicht zuletzt wird mit diesem Projekt eine Vorleistung für die Bebauung des Gebiets Isleren erbracht, was für die Werkerschliessung zwingend notwendig sein wird», so Gemeindeschreiber Urs Schumacher.
Für die Entwicklung von Rudolfstetten-Friedlisberg ist auch der Verpflichtungskredit über 345 000 Franken für die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung Siedlung/Kulturland mit der Revision der Bauordnung von Wichtigkeit. Diese Revision geht von der Erarbeitung der Grundlagen über ein räumliches Entwicklungsleitbild bis hin zu einem kommunalen Gesamtplan Verkehr.
Zudem steht die Genehmigung zweier Reglemente auf der Traktandenliste. Einerseits das Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung, andererseits die Revision des Reglements über das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund. Bei Ersterem wird das kantonale Gesetz umgesetzt.
Beim Parkierungsreglement wurde der Überweisungsantrag der Versammlung vom November 2017 aufgenommen. Mit dem nun vorliegenden Antrag für ein neues/geändertes Reglement sollen die vorgebrachten Anliegen aufgenommen werden. So, dass nicht einfach «günstig» und ohne einen Platz auf privatem Grund zu mieten auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkiert werden kann.
Einwohnergemeindeversammlung Rudolfstetten-Friedlisberg, 7. Juni, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle