Fischbach-Göslikon
Die Gemeinde verlangt eine Reduktion der Reuss-Sperrzone

Bei der Schutzplanänderung zum Reussuferschutzdekret verwirft der Gemeinderat Fischbach-Göslikon den Vorschlag des Kantons.

Walter Christen
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Gemeinde und Kanton sind sich über die Änderung des Schutzplans an der Reuss in Fischbach-Göslikon nicht einig.

Gemeinde und Kanton sind sich über die Änderung des Schutzplans an der Reuss in Fischbach-Göslikon nicht einig.

Walter Christen

Nein, sagt der Gemeinderat Fischbach-Göslikon zur Änderung des Schutzplans des Reuss- uferschutzdekrets, wie sie der Kanton vorsieht. Auf der Kantonswebsite heisst es: «Landschaftsschutzdekrete bezwecken, einzigartige Landschaften und Lebensräume vor zunehmenden menschlichen Eingriffen zu schützen, um deren natürliche Eigenart und Schönheit zu erhalten und zu fördern.»

Gemeindeschreiber Lukas Jansen entgegnet auf Anfrage: «Rund die Hälfte des Landwirtschaftslandes, das neu der Sperrzone zugewiesen werden soll, gehört nach Meinung der Gemeindebehörde nicht in diese Zone.» Stattdessen unterbreitet der Gemeinderat einen Gegenvorschlag, der eine Reduktion der geplanten Sperrzone vorsieht.

Die Mitwirkungsauflage kam zu früh

Doch es kam anders als gedacht: «Die berühmte Verkettung unglücklicher Umstände und eine Verzögerung in der Kommunikation führten leider dazu, dass die Änderung des Schutzplans nun öffentlich aufliegt», so der Gemeinderat. Sinnvoll wäre gewesen, die Auflage, die bis zum 19. November dauert, später anzusetzen, um das Anliegen der Fischbach-Gösliker Exekutive in die Planung einfliessen zu lassen.

Eigentlich war diese vorgängige Bereinigung auch vorgesehen. Da dies nun nicht geschehen ist, kann der Gemeinderat seine Eingabe mit den Änderungsvorschlägen ebenfalls bis zum Ende der Auflagefrist nachholen.

Das ist nicht der übliche Weg, den eine Gemeindebehörde zu beschreiten hat, aber immerhin eine Möglichkeit. Nach abgeschlossener Mitwirkungsauflage und erfolgter Anpassung des Schutzplans hat dann der Grosse Rat über die Änderung zu befinden.

Anpassung an die Nutzungsplanung

Auslöser für die Schutzplanänderung ist die laufende Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung, damit die Anpassung möglichst parallel aufgegleist und optimal abgestimmt werden kann. Grundstücke von Pro Natura und dem Staat, die sich nahe der Reuss befinden, sollen im Reussuferschutzdekret der Naturschutzzone zugewiesen werden. Zudem sei die bestehende Sperrzone besser auf die kommunale Landschaftsschutzzone abzustimmen.

Ein weiterer Auslöser für die Schutzplanänderung ist ein Auenprojekt der Pro Natura, das angestossen wurde, nachdem der Bund sein Kulturland im Rücken der weiterhin bestehenden militärischen Übersetzstelle an der Reuss an die Pro Natura verkauft hatte. Wie dem öffentlich im Gemeindehaus Fischbach-Göslikon und beim Departement BVU in Aarau aufliegenden Bericht zur Änderung des Schutzplans zu entnehmen ist, sei der Änderungsumfang im Gespräch mit dem Gemeinderat Fischbach-Göslikon festgelegt worden.

Als Grundsatz sei vereinbart worden, dass keine Erweiterung des Dekretsperimeters erfolgen soll, obschon Vorgaben des kantonalen Richtplans rein sachlich betrachtet dafür gesprochen hätten und Grundlage für eine Erweiterung der Sperrzone wären. Dafür soll der Richtplanauftrag nun mit der kommunalen Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde umgesetzt und die Landschaftsschutzzone im Bereich der Reuss erweitert werden.

Abgrenzung ohne Schutzgebietsreduktion

Um für diese Vorhaben im Reussuferschutzgebiet eine nutzungsplanerisch adäquate Zonierung zu erreichen, soll die Erweiterung der Naturschutzzone Tote Reuss an ihrem Ostrand im Schutzplan ausdrücklich als Nährstoff-Pufferzone aufgeführt werden. Bei der Anpassung der Sperrzonen-Abgrenzung will man deren Nachvollziehbarkeit im Gelände verbessern, ohne dabei den Gehalt des Reussuferschutzgebiets in Fischbach-Göslikon zu reduzieren.