Am 20. Februar demonstrierten in Wohlen 2500 bis 3000 Leute gegen die Coronamassnahmen des Bundesrates. Zwei Wohler Mitte-Politiker wollten anschliessend vom Gemeinderat wissen, wie sehr das dem Ansehen Wohlens geschadet hat. Der Gemeinderat beantwortet die zehn Fragen vor allem mit Bezug auf die Grundrechte.
Zwischen 2500 und 3000 Gegner der Coronamassnahmen demonstrierten am Samstag, 20. Februar, in den Wohler Strassen. Die Demo selber verlief friedlich, die Polizei zeigte sich zufrieden. Doch dass überhaupt eine Demo hatte stattfinden dürfen, erzürnte viele Wohler Gemüter. Vor allem fragten sich aktuelle und ehemalige Politiker in den sozialen Medien, warum der Wohler Gemeinderat sie bewilligt hat.
Gemeindeammann Arsène Perroud hatte gegenüber der AZ darauf geantwortet: «Als Gemeindebehörde sind wir dazu verpflichtet, die politischen Grundrechte einzuhalten. Das ist ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt.»
Doch gaben sich die beiden Mitte-Einwohnerräte Sonja Isler-Rüttimann und Ruedi Donat nicht damit zufrieden. Sie stellten zehn Fragen zum Thema an den Gemeinderat. Darin ging es hauptsächlich um die für die Gemeinde entstandenen Kosten. Zudem wollten sie wissen, warum jene, die sich nicht an die Maskenpflicht gehalten hätten, nicht gebüsst worden seien. Und sie wollten erfahren, welche Auswirkungen die Demonstration auf den Ruf der Gemeinde Wohlen gehabt habe.
Die Antworten des Gemeinderats sind einfach zusammenzufassen. Im Grunde sagt ein einziger Satz schon alles aus: «Der Gemeinderat respektiert die politischen Grundrechte der Schweizer Bevölkerung.»
72 Arbeitsstunden seien insgesamt für die Vorbereitung geleistet worden, informierte der Gemeinderat in seiner Antwort. Diese, wie auch die Arbeitsstunden der Kantonspolizei, dürften den Protestierenden nicht in Rechnung gestellt werden.
«Bei der Kundgebung handelte es sich um eine politische Veranstaltung, an welcher die Teilnehmenden ihre politischen Grundrechte ausüben konnten.» Gemäss geltendem Recht gehöre die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in diesem Zusammenhang zum Grundauftrag der Polizei. «Deshalb dürfen mögliche Kosten des Polizeieinsatzes grundsätzlich nicht auf Veranstalter oder Teilnehmende überwälzt werden, weil dies faktisch einer Grundrechtseinschränkung gleichkommen würde», hält der Gemeinderat fest. Einzig die Kosten für die Bewilligung und die Platzgebühr des Merkurareals wurden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Auf Fotos und Videos ist zu sehen, dass die Maskenpflicht nicht von allen Teilnehmenden eingehalten worden ist. Doch gebüsst wurden sie dafür nicht. «Die Einsatzleitung lag bei der Kantonspolizei. Die Verstösse nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen, erachtete die Einsatzleitung als schwierig, und die einzelnen Personen zu büssen, als nicht verhältnismässig», schreibt der Gemeinderat.
Weiter wollten die Anfragesteller wissen, warum die bundesrätliche Weisung, die politische Veranstaltungen bis maximal 50 Personen zuliess, nicht angewandt worden sei. Der Gemeinderat schreibt, dass in der Covid-19-Verordnung festgehalten wird, «dass Versammlungen politischer Körperschaften, politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen sowie Unterschriftensammlungen keinen Beschränkungen der Personenzahl unterliegen».
Zu den Auswirkungen der Demonstration «auf das Image respektive Standortmarketing der Gemeinde Wohlen» heisst es in der Antwort: «Der Gemeinderat erkennt keine negativen Auswirkungen auf das Image der Gemeinde Wohlen.» Vielmehr sollte der Einsatz von Kantons- und Regionalpolizei bewertet werden. Und diese hätten sich «professionell, vorbildlich und verhältnismässig» verhalten.
Weiter betont der Gemeinderat: «Es kam zu keinerlei Sachbeschädigungen oder Verunreinigungen des öffentlichen Raums. Auch kam es während des Protestmarsches zu keinerlei Störaktionen. Die Kundgebung in dieser Grösse war jederzeit unter Kontrolle der Einsatzkräfte.»