Bundesgericht
Bundesgericht lässt Ingo Malm abblitzen – Verfahren wieder aufgenommen

Doppelte Abfuhr für Ingo Malm: Die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft geht nicht auf seine Anzeige gegen Jean-Pierre Gallati wegen übler Nachrede ein. Ausserdem ist der umstrittene Mediziner vom Mutschellen vor Bundesgericht abgeblitzt.

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«Beschwerde abgewiesen.» So das Urteil des Bundesgerichts gegen Ingo Malm. Weshalb? Im letzten Juni musste der Arzt in Bremgarten vor den Richter treten. Das wegen zu viel Ritalin, das er einem Patienten verschrieben haben soll.

Vor Gericht beschuldigte Malm kurzerhand die Gerichtspräsidentin als befangen. Mit dieser Beschwerde geht er bis vor Bundesgericht. Damit bremst er das Verfahren gegen sich selber aus. Dem Aargauer Obergericht waren die Hände gebunden – bis das Bundesgericht die Beschwerde abwies, wie Tele M1 berichtet.

Keine Stellungnahme

Das Bundesgericht in Lausanne sieht das angeprangerte tendenziöse Verhalten der Richterin gegen Malm als nicht erwiesen an.

Der Arzt und sein Anwalt wollten gegenüber Tele M1 keine Stellung nehmen. Sie schreiben aber in einem Brief, die Befangenheit des Gerichts sei schwer nachzuweisen, wenn es das Verhandlungsprotokoll selber schreibe.

Es bleibt dabei: Der Fall Ingo Malm ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Gerichte haben alle Hände voll zu tun. Nun auch das Aargauer Obergericht, bei dem Malm und sein Anwalt den Richtern «gute Argumente» vortragen wollen. (ahu)