Startseite
Aargau
Freiamt
Das Bezirksgericht Bremgarten hat einen Anwalt mit 500 Franken gebüsst. Er hatte zwei Softair-Pistolen bestellt und ohne Genehmigung in die Schweiz eingeführt.
Er war zu einer Kostümparty eingeladen, wo er als James Bond auftreten wollte. Der Anwalt mietete einen Smoking. Was ihm zu seinem Outfit noch fehlte, war eine Pistole. «Ich suchte nach einer Spielzeugwaffe und wurde im Internet fündig», sagte er vor Gericht. Über ein Versandhaus in Deutschland bestellte er zwei Softair-Pistolen und zwar das James-Bond-Modell Walther PPK/S und eine Walther P99, mit je einem Magazin. Keine Pistolen mit richtiger Munition wohlverstanden, sondern Nachbildungen, mit denen lediglich kleine Plastikkügelchen verschossen werden können.
Es handelt sich aber um detailgetreue Waffen, die sich auf den ersten Blick von echten Pistolen nicht unterscheiden lassen. Mit ein Grund, weshalb für den Import in die Schweiz eine Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Polizei benötigt wird. Und über eine solche verfügte der Angeklagte natürlich nicht, weil er der Überzeugung war, bloss Spielzeugpistolen erworben zu haben. Zudem wurde ihm von Verkäuferseite bestätigt, dass der Versand in die Schweiz klappen würde.
Doch an der Party stand der Anwalt als James Bond ohne Pistole da. Den Auftritt hatte ihm der Schweizer Zoll, der die Waffensendung zurückbehielt, weil die nötigen Einfuhrpapiere fehlten, gründlich vermiest. Stattdessen flatterte ihm vor rund einem Jahr ein Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz ins Haus, gegen den der Anwalt Einsprache erhob.
Isabelle Wipf, die den Fall als Einzelrichterin zu beurteilen hatte, ging auf den Anklagepunkt der vorsätzlichen Einfuhr von Waffen in die Schweiz ohne Bewilligung ein. Als praktizierender Rechtsanwalt sollte der Beschuldigte über so weit reichende juristische Kenntnisse verfügen, dass er vorgängig rechtliche Abklärungen über den Import der Softair-Pistolen hätte treffen sollen.
«Ich habe mir keinerlei Gedanken gemacht, dass ich wegen der Spielzeugpistolen mit dem Waffengesetz in Konflikt geraten könnte, weil keine Einfuhrbewilligung vorlag. Deshalb bin ich mit der Formulierung im Strafbefehl nicht einverstanden, ich hätte vorsätzlich gehandelt», äusserte sich der Anwalt vor Gericht. Er verlangte einen Freispruch, aber könne sich mit einer Verurteilung wegen fahrlässigem Handeln und einer Busse einverstanden erklären.
«Es ist ja völlig klar, dass ich die Pistolen niemals bestellt hätte, wenn es sich um echte Waffen gehandelt hätte.» Gerichtspräsidentin Wipf beurteilte das Verschulden des Angeklagten als leicht und auferlegte ihm eine Busse von 500 Franken.