Wohlen
Baugesuch nötig: Vorläufig keine Asylbewerber in der Kanti Wohlen

Die Zivilschutzanlage der Kantonsschule Wohlen wird nicht so rasch mit Asylbewerbern belegt, wie das Kanton und Gemeinderat Wohlen angedacht haben. Bevor jemand dort einziehen kann, muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.

Toni Widmer
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Der Eingang zur Zivilschutzanlage der Kanti Wohlen.

Der Eingang zur Zivilschutzanlage der Kanti Wohlen.

Toni Widmer

Offiziell haben sich bisher weder der Kanton noch die Gemeinde Wohlen verlauten lassen. Die Information zur neuesten Entwicklung betreffend Einquartierung von Asylbewerbern in der Zivilschutzanlage der Kanti Wohlen kommt von der Kantonsschule selber. Beziehungsweise aus einer Mitteilung, die Kanti-Rektor Franz Widmer seinen Schülerinnen und Schülern hat zukommen lassen.

Darin steht: «Für die Nutzung der Zivilschutzanlage als Asylbewerberunterkunft muss ein Baugesuch eingereicht werden. Dadurch verzögert sich der Bezug – er wird nicht mehr erfolgen in diesem Jahr. Aus diesem Grund verschieben wir die angekündigte Informationsveranstaltung von Dienstag, 14. Oktober, 16.30 Uhr auf einen späteren Zeitpunkt.»

Kanton informiert am Mittwoch

Wer sich dennoch früher informieren möchte, sei eingeladen die Informationsveranstaltung zu besuchen, die der Gemeinderat Wohlen für die Bewohner des umliegenden Quartiers organisiert hat. Diese ist angesetzt auf Mittwoch, 15. Oktober, 19.30 Uhr in der Aula der Kantonsschule. Der Gemeinderat Wohlen will diesen Anlass durchführen, obwohl sich der Einzugstermin verzögert. So hätten die Anwohner Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Baugesuch vorerst nicht opportun

Noch vor zwei Wochen hatten der Gemeinderat Wohlen und der Kanton die Meinung vertreten, es gäbe keine rechtlichen Möglichkeiten, die Einquartierung zu verhindern. Hingegen hatte die SVP das Vorliegen einer Baubewilligung bemängelt und die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens vehement gefordert. Die baupolizeiliche Situation, so die SVP, müsse überprüft werden.

Das wird jetzt auch geschehen, wie Enrico Kopatz, Mediensprecher im Departement Gesundheit und Soziales (DGS), gegenüber der Aargauer Zeitung bestätigt hat: «Über Details kann ich noch nicht sprechen, wir sind am Überprüfen der Situation. Es sei aber klar, dass die 80 Asylbewerber nicht wie geplant schon im Oktober in die Kanti einziehen könnten und es zu Verzögerungen kommen werde, erklärte Kopatz am Montagmorgen.

Wohnsituation überprüfen

Ein Baugesuch ist laut Informationen, welche der az vorliegen, nötig, weil die Zivilschutzanlage für einen anderen als den ursprünglichen Zweck genützt werden soll. Geprüft werden müssen nun wie bei normalen Wohnbauten üblich unter anderem die hygienischen Verhältnisse, die Beleuchtung und die Belüftung, die Parkplatzsituation sowie die Frage allfälliger Anschlussgebühren, die der Kanton als Betreiber der Gemeinde Wohlen zu entrichten hätte. Laut Baugesetz, sagen Fachleute, können man nicht einfach Menschen in einer unterirdischen Anlage unterbringen, ohne vorher geprüft zu haben, dass diese Wohnverhältnisse auch zumutbar seien. Ergo brauche es ein Baugesuchsverfahren.

Für den Kanton bedeutet das jetzt eine längere Verzögerung. Ein Baugesuch muss mindestens vier Wochen öffentlich aufliegen. Wird die Baubewilligung erteilt, dauert es noch einmal mindestens drei Wochen, bis sie rechtskräftig wird. Das aber nur, wenn keine Beschwerden weiter gezogen werden. Je nachdem, wie stark die Opposition der potenziellen Nachbarn ist, kann sich die Einquartierung so um mehrere Monate verzögern.