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Der Kanton Aargau und die Mutschellen-Gemeinden gehen mit dem Barrieren-Urteil nicht vor Bundesgericht. Sie konzentrieren sich auf die Sanierung der stark befahrenen Kreuzung.
«Wir sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Bücher und haben die Chance als gering erachtet, dass dieser Entscheid vom Bundesgericht umgekehrt wird. Das insbesondere auch deshalb, weil das Gericht – ebenso wie schon das Bundesamt für Verkehr als Vorinstanz – vor allem die sicherheitstechnischen Belange auf dem stark befahrenen Knoten hoch gewichtet hat», erklärte Kantonsingenieur Rolf H. Meier.
Deshalb verzichte der Kanton jetzt in Absprache mit den Mutschellen-Gemeinden auf einen Weiterzug des Barrieren-Urteils und konzentriere sich zusammen mit diesen sowie dem Bahnbetreiber Aargau Verkehr auf die rasche Sanierung des Knotens.
Diese Sanierung umfasst zwei Projekte. Zum einen sind das relativ kurzfristig realisierbare Sofortmassnahmen, mit denen der Verkehrsfluss auf dem Knoten trotz der neuen Barriere flüssiger und die Staus weniger werden sollen. Zum anderen, sagte Meier, werde der Kanton «mit hoher Priorität» an einem Projekt zur Entflechtung von Bahn- und Strassenverkehr arbeiten. Will heissen: Langfristig sollen auf dem Mutschellen entweder die Bahn oder die Strasse tiefer gelegt werden und damit der einerseits gefährliche, anderseits aber auch verkehrflusshemmende Niveauübergang verschwinden.
Über die geplanten Sofortmassnahmen entscheiden Berikon, Rudolfstetten und Widen bereits an den bevorstehenden Gemeindeversammlungen im Juni. Der Kanton will rund 2 Mio. Franken in verschiedene Massnahmen investieren, mit denen sich der Verkehrsfluss auf dem stark befahrenen Knoten verbessern lässt. Primär sind Optimierungen der Lichtsignalanlagen, die auch besser mit den Signalanlagen der Bahn abgestimmt werden sollen: «Damit wollen wir unter anderem auch erreichen, dass sich die Schliesszeiten der neuen Bahnschranken möglichst minimieren lassen», erklärte dazu Kantonsingenieur Meier. Geplant ist weiter eine Dosierung des Verkehrs auf der Ost-West-Hauptachse. Damit sollen der Verkehr auf der Querverbindung Berikon–Widen flüssiger und die Staus im Siedlungsgebiet kleiner werden.
Ebenfalls den Verkehrsfluss verbessern soll eine neue Rechtsabbiegespur aus Richtung Rudolfstetten nach Widen, und auch für die Busbenützer aus Richtung Widen wird eine Optimierung angestrebt. Sie sollen künftig bereits an einer neuen Haltestelle vor dem Knoten aussteigen und via Unterführung zum Bahnhof gelangen können, wenn die Gefahr besteht, dass ihr Bus aufgrund des dichten Verkehrs den Anschluss an den Zug verpasst. Wenn die Gemeinden ihre Kreditanteile gutheissen, will der Kanton mit der Umsetzung dieser Projekte noch im laufenden Jahr beginnen.
Etwas länger dauern wird es mit der grossen Sanierung. Bis Strasse und Schiene auf dem Mutschellen getrennt sind, dürften laut Rolf H. Meier rund 10 bis 15 Jahre vergehen. Das nicht nur wegen der technischen Komplexität des Projekts und der hohen Kosten, sondern auch, weil der politische Weg bis zur Genehmigung viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
Der Barrieren-Streit am Mutschellen hat sich seit 2012 hingezogen. Damals ersuchte die damalige BDMW Transport AG (heute: Aargau Verkehr) das Bundesamt für Verkehr (BAV), sie von der Pflicht zu befreien, ihre verschiedenen Niveau-Übergänge mit Barrierenanlagen zu sanieren. Das BAV lehnte ab, die BDWM zog den Entscheid gemeinsam mit den Mutschellen-Gemeinden Berikon, Rudolfstetten und Widen weiter. Das Bundesverwaltungsgericht gewichtete die Sicherheit jedoch ebenfalls höher als den Verkehrsfluss und lehnte die Beschwerde ab. 2013 reichte die Bahn ein Bauprojekt für die Sanierungen der Bahnübergänge ein. Kanton und Mutschellengemeinden opponierten dagegen vorerst beim BAV und dann beim Bundesverwaltungsgericht. In beiden Fällen ohne Erfolg.