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Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilt Pablo S. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren mit anschliessender Verwahrung. Der Angeklagte reagierte ob dem verkündeten Strafmass geschockt. Denn die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert.
Das Bremgarter Bezirksgericht kam gegen 16.30 Uhr zu einem einstimmigen Urteil: Es verurteilte Pablo S. zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe, worauf eine «normale» Verwahrung folgen wird. Damit erhöhte das Gericht das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass um satte drei Jahre.
Das kam für viele überraschend – so auch für den Angeklagten. Pabo S. war regelrecht schockiert, als das Gericht ihr Urteil verkündete. Denn während des Prozesses schien er gefasst zu sein.
Kontakt mit zwei Mädchen
Pablo S., der bereits für mehrere Raubüberfälle vorbestraft war, suchte Ende 2011 im Internet auf einer seriösen Babysitter-Plattform nach einem Babysitter für seine angebliche Nichte. Er nahm mit zwei Mädchen Kontakt auf. Nach einem mehrwöchigem Mail- und SMS-Verkehr traf sich der damals 32-Jährige mit dem 15-jährigen Mädchen M.
Das andere Mädchen hatte zuvor ein Treffen ausgeschlagen, weil es keine Zeit hatte. Dies hat ihr wohl viele schlimme Erlebnisse erspart. «Wenn sie sich zuerst gemeldet hätte, wäre dann die selbe Geschichte mit ihr passiert?», fragte der Gerichtspräsident.
«Ich fürchte, ja», so Pablo S. Nach eigenen Aussagen war es ihm wichtig, ein junges Opfer zu haben, da von diesem weniger Gegenwehr zu erwarten war.
«Sah M. nicht mehr als Mensch»
Pablo S. holte M. in Unterentfelden ab und fuhr mit ihr in seine Wohnung nach Wohlen – zum angeblichen Probe-Babysitting. In der Wohnung bedrohte er das Mädchen mit einer Waffe und befahl ihr, sie solle sich ausziehen.
Er fesselte und knebelt M., missbrauchte und vergewaltigte sie. Pablo S. macht Fotos und Videos von seinem Opfer, vor der Vergewaltigung stellte er die Kamera ab. «Ich weiss nicht, warum», sagte er vor Gericht.
Immer wieder spricht er von einer Fantasie, die sich in mehreren Variationen in seinem Kopf abgespielt habe. Sein Hauptbild sei eine Lolita, ein Mädchen in Schuluniform gewesen, er habe aber im vornherein nicht genau gewusst, wie sich die Tat abspielen würde. Pablo S. hatte diese Fantasien schon über Jahre, auch die einer Vergewaltigung.
«Irgendwann hat die Fantasie nicht mehr gereicht», sagte er vor Gericht. Er habe nur noch aus Trieb gehandelt. «Ich sah M. nicht mehr als Menschen, sondern nur noch als Objekt. Ich weiss, das tönt furchtbar», sagte Pablo S. aus.
Nach der Vergewaltigung fuhr er mit seinem Opfer ins Tessin. Die Koffer gepackt hatte er bereits Tage zuvor. «Es war ein Szenario in meiner Fantasie.» Im Tessin hielt er sein Opfer zwar nicht mehr physisch fest, sagte M. sogar, sie dürfe ihn verlassen.
Diese war aber so eingeschüchtert, dass sie die Flucht nicht wagt. Nach einer Übernachtung brach Pablo S. sein Vorhaben ab und wollte M. zurückbringen.
Auf der Rückfahrt wird er dann von der Polizei gestellt und verhaftet. Dass er sein Opfer ins Tessin entführt hat, bezeichnete Pablo S. als «Egoismus».
Er plante bereits seinen Suizid. «Ich wollte in diesem Moment nicht allein sein.»
Der Täter erzählte M. auch erfundene Geschichten über sich, dass seine Frau und seine Tochter bei einem Unfall ums Leben gekommen seien; dass er einen Tumor und nur noch wenige Tage zu leben habe. «Vielleicht war es der verzweifelte Versuch, ihr zu zeigen, dass ich nicht dieses Monster bin.»
Verwahrung gefordert
Das psychiatrische Gutachten spricht von einer gestörten Sexualpräferenz und einer Persönlichkeitsstörung. Diese Kombination habe wohl zur Tat geführt, meinte der Anwalt von Pablo S. Der Angeklagte beteuerte zwar, dass er bereit sei, Hilfe anzunehmen und sich behandeln zu lassen: «So etwas wird nie mehr passieren.»
Das Gutachten sieht allerdings ein grosses Risiko weiterer sexueller Gewalt. Die Chance, dass die grosse Rückfallgefahr in nützlicher Frist reduziert werden könne, wird im Gutachten als gering beschrieben. Und es beschreibt den Angeklagten als einen Menschen, der die Menschen sehr gut manipulieren und «einlullen» könne.
Bei der Urteilsverkündung sprach der Gerichtspräsident von einer «singulären Tat, die sonst nur in schlechten Filmen vorkommt.» Pablo S. habe sich von der Vergewaltigung erregt gefühlt und diese «der Vergewaltigung wegen» begangen. «Wenn Sie tatsächlich ‹erwacht› wären, hätten Sie sie freigelassen. Sie hätten zu jedem Zeitpunkt abbrechen können.»