Bremgarten
Auf der Baustelle getrickst: Arbeiter setzt Neffen ohne Bewilligung ein – und erhält Busse

Ein Arbeiter hat seinen Neffen ohne Bewilligung auf einer Baustelle beschäftigt. Dafür wurde er vom Bezirksgericht Bremgarten zu einer Busse von 340 Franken verurteilt.

Walter Christen
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Die vermeintlich unkomplizierte Arbeit stellte sich für den Neffen doch als ziemlich schwierig heraus: «Der meiste Mörtel fiel von der Wand herunter.» (Symbolbild)

Die vermeintlich unkomplizierte Arbeit stellte sich für den Neffen doch als ziemlich schwierig heraus: «Der meiste Mörtel fiel von der Wand herunter.» (Symbolbild)

Sandra Ardizzone

Die Beschäftigung eines Ausländers ohne Bewilligung geht gar nicht, befand die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten. Sie erliess einen Strafbefehl gegen den 53-jährigen Romir (Namen geändert), büsste ihn mit 500 Franken und stellte ihm noch die Strafbefehlsgebühr von 900 Franken in Rechnung.

Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 120 Franken wurde bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Damit war Romir nicht einverstanden und erhob Einsprache.

Am Bezirksgericht Bremgarten vertrat Romir vor Einzelrichter Raimond Corboz die Meinung, er habe nicht gegen das Gesetz verstossen, als er seinen 17-jährigen Neffen Malton an zwei Tagen im Juni 2017 auf die Baustelle mitgenommen habe: «Mein Neffe reiste mit seiner Familie für eine gemeinsame Feier bei uns von Frankreich her in die Schweiz ein.

Anschliessend verlängerte er ungeplant seinen Aufenthalt, um mehr Zeit mit meinem Sohn verbringen zu können. Tagsüber wäre er jedoch alleine bei mir in der Wohnung gewesen, hätte nicht gewusst, was er tun sollte, und hätte sowieso nur am Handy und am Computer herumgespielt. Das wollte ich verhindern, weshalb ich ihn mit auf die Baustelle genommen habe, auf der ich gerade zu tun hatte.»

Keine Arbeitsbewilligung

Vor allem habe er von seinem Arbeitgeber, dem Baumeister, die Erlaubnis gehabt, seinen Neffen einsetzen zu dürfen, sagte Romir. Pech sei gewesen, dass es eine Kontrolle auf der Baustelle gab und der Neffe ohne Arbeitsbewilligung angetroffen wurde. Gerichtspräsident Corboz wollte vom Beschuldigten wissen, worin die Tätigkeit des Neffen bestand.

«Er hat ja keine Ahnung vom Bau. Ich konnte ihn deshalb lediglich zum Aufräumen einsetzen, also zum Saubermachen. Diese Handlangerarbeit hat er gut gemacht. Weil wir noch Zeit hatten, dachte ich, Malton könnte noch Röhren an der Wand verputzen – eigentlich eine einfache Sache, für die es keine besondere Ausbildung braucht», erinnerte sich der Beschuldigte vor Gericht.

Der Mörtel lag am Boden

Diese vermeintlich unkomplizierte Arbeit stellte sich für den Neffen doch als ziemlich schwierig heraus: «Der meiste Mörtel fiel von der Wand herunter und lag am Boden. Das war gar nicht gut. Mein Chef hat reklamiert, als er das bei einem kurzen Besuch auf der Baustelle gesehen hat», erwähnte Romir.

Sein Fazit: «Mein Neffe war eigentlich mehr eine Last, denn eine Hilfe. Ich musste am Schluss alles mühsam vom Boden zusammenkratzen und die Röhren selber verputzen.» Dennoch gab er Malton 50 Franken Taschengeld.

Gerichtspräsident Raimond Corboz verurteilte Romir zu einer Busse von 340 Franken und einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 90 Franken, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Begründung: «Es handelte sich nicht um eine private Leistung unter Verwandten, sondern um eine Arbeit auf einer Baustelle. Es gibt Regeln, die gelten für alle und müssen eingehalten werden. Deshalb gibt es in diesem Fall keinen Freispruch.»