Zu Wohlens Ammann Walter Dubler wird eine weitere Verfehlung publik. Er hat Lohnfortzahlungen für einen ehemaligen Bauamtsmitarbeiter veranlasst. SVP-Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati reicht nun eine Aufsichtsanzeige beim Kanton ein.
Eine nächste einsame und kostenträchtige Entscheidung des Wohler Gemeindeammanns ist ans Tageslicht gekommen. Walter Dubler hat in eigener Kompetenz entschieden, dass einem ehemaligen Mitarbeiter des Wohler Bauamts weiterhin Lohn ausbezahlt wird, obwohl ihm das rechtlich nicht zusteht. Und erneut hat Walter Dubler seine Gemeinderatskollegen erst informiert, als die Sache ausgekommen war.
Zum Fall: Ein Mitarbeiter des Werkhofs Wohlen wurde im April 2013 wegen gesundheitlicher Probleme krankgeschrieben und konnte seine Arbeit in der Folge nicht wieder aufnehmen. Wie allgemein üblich sieht auch das Personalreglement der Gemeinde Wohlen vor, dass in einem solchen Fall die Krankentaggeldversicherung während 720 Tagen die Lohnfortzahlung übernimmt.
Die 720 Tage sind verstrichen, leider gibt es für den Mann aber bisher noch keine Verfügung der Invalidenversicherung (IV), die ihm weiterhin ein Einkommen sichern würde. Der ehemalige Gemeindeangestellte wäre ab April 2015 somit ohne regelmässigen Zahltag dagestanden.
Mit Wirkung ab 2. April 2015 hat Gemeindeammann Walter Dubler deshalb verfügt, dass dem Mann solange 80% seines bisherigen Lohnes ausbezahlt werden. Gleichzeitig wurde mit ihm auch eine Vereinbarung abgeschlossen, dass er die ab dem 2. April 2015 erhaltenen Beträge der Gemeinde Wohlen zurückzahlen muss, sobald er eine IV-Rente erhält.
Es ist unbestritten, dass der Gemeindeammann in diesem Fall sehr sozial gehandelt hat. Doch sein Vorgehen hat er mit niemandem abgesprochen und da liegt das Problem: Dubler hätte in diesem Fall nicht eigenmächtig entscheiden dürfen. Fraglich ist sogar, ob der Gesamtgemeinderat die Kompetenz für eine solche Lohnfortzahlung hätte. An sich wäre ein Budget- oder Verpflichtungskredit nötig und darüber müsste der Einwohnerrat entscheiden.
Der Gemeinderat ist über diese Sache von Walter Dubler erst am 29. Juni 2015 informiert worden. Offenbar nicht ganz freiwillig – der Gemeindeammann hatte Wind davon bekommen, dass die Finanzkommission und Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati von den Lohnfortzahlungen erfahren hatten.
Einmal mehr ist es denn jetzt auch der SVP-Einwohnerrat, der tätig wird. Er reicht mit Datum vom 1. September bei Regierungsrat und Landammann Urs Hofmann, beziehungsweise beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) eine Aufsichtsanzeige ein. Titel: «Aufsichtsanzeige betreffend Lohnzahlungen ohne Arbeitsvertrag; Vereinbarung mit einem ehemaligen Mitarbeiter; Missbrauch der Gemeindekasse als Kreditbank, ohne Beschluss des Einwohnerrats oder des Gemeinderats.»
Gallati verlangt vom DVI, der Wohler Gemeindeammann und/oder der Gemeinderat Wohlen seien anzuweisen, die Vereinbarung aufzulösen und «diese Angelegenheit menschlich und gesetzlich korrekt abzuwickeln.»
Der SVP-Einwohnerrat sieht auch die soziale Komponente: «Vermutlich hat der Gemeindeammann die Lohnzahlungen an den ehemaligen Mitarbeiter teilweise aus sozialen Motiven veranlasst. Jedoch ist festzuhalten, dass weder eine Lohnzahlung ohne Arbeitsvertrag noch eine Kreditgewährung zulässig ist – auch nicht in Ausnahme- oder Härtefällen.»
Nach seiner Kenntnis, hält Jean-Pierre Gallati weiter fest, würden es die einschlägigen Vorschriften nicht gestatten, dass der Gemeindeammann oder die Finanzverwaltung Kredite an ehemalige Mitarbeiter vergeben würden.
HIER geht es zum Kommentar von Toni Widmer