Die Wohler Finanzkommission will die Jahresrechnung 2014 auch im zweiten Anlauf zurückweisen, damit die zu viel bezogenen Entschädigungen von Ammann Walter Dubler zurückgefordert werden können. Nicht so die CVP: Sie hat eine andere Idee .
«Viele Sachverhalte im Zusammenhang mit den Handlungen des Gemeindeammanns sind noch nicht restlos geklärt. Deshalb empfiehlt die Finanzkommission (Fiko) dem Gemeinderat, die zweite Vorlage der Jahresrechnung erneut zu verschieben und dem Departement eine Fristverlängerung bis zur vollständigen Rückzahlung aller zu viel bezogenen Entschädigungen zu beantragen.» Das hält die Fiko im umfassenden zweiten Prüfungsbericht zur Rechnung 2014 fest, der unter dem Aspekt der Causa Dubler vorgenommen worden ist.
Jetzt wird bekannt, dass die CVP einen anderen Weg gehen will. Offenbar nicht eben zur Freude von Thomas Hoffmann, dem Präsidenten der Finanzkommission. Er ist auch Mitglied der CVP. Die Partei hat ihren Beschluss, den sie vergangene Woche an einer Fraktionssitzung gefasst hat, mit ihm jedoch nicht abgesprochen.
Die CVP sieht zwei Varianten. Die eine beinhaltet eine schriftliche Erklärung des Gemeindeammanns, dass auch nach einer Genehmigung der Rechnung allfällige Forderungen aus Guthaben/Rückerstattungen aus 2014 und den Vorjahren bestehen bleiben.
Falls Gemeindeammann Walter Dubler einen solchen Verjährungsverzicht nicht unterschreibt – was ziemlich wahrscheinlich ist – dann will die CVP am Montag, 21. September, in der Beratung der Rechnung 2014 einen Ergänzungsantrag stellen mit dem Text: «Auch mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2014 bleiben die Rückforderungsbegehren an Gemeindeammann Walter Dubler für allfällig im Jahr 2014 und in den Vorjahren zu Unrecht bezogenen Entschädigungen aller Art bestehen.»
Als Grund für ihre abweichende Haltung zur Meinung der Finanzkommission führt die CVP eine allfällige «Negativreklame» ins Feld. Sie geht davon aus, dass nach einer zweiten Rückweisung der Rechnung diese durch den Kanton geprüft und vom zuständigen Departement allenfalls mit Auflagen genehmigt wird. Damit, so glaubt die CVP, könnte der Ruf der Gemeinde Wohlen weiterhin und noch zusätzlich beschädigt werden: «Es darf nicht sein, dass mögliche Verfehlungen einer Einzelperson sich derart negativ und nachhaltig auf unsere Gemeinde auswirken. Auch ohne Rückweisung der Rechnung stehen wir genug in der Öffentlichkeit.»
Wie Thomas Hoffmann gegenüber der az bei einem Interview-Termin vergangenen Woche erklärte, hat sich die Finanzkommission im Hinblick auf die Rechnungsdebatte vom nächsten Montag durchaus mit einer Genehmigung unter Vorbehalt befasst. Allerdings hat sie vom Gemeindeinspektorat bisher noch keine abschliessende Antwort auf die Fragen bekommen, wie weit ein solcher Vorbehalt rechtlich gestattet ist und, ob eine separate Vereinbarung mit Gemeindeammann Walter Dubler über allfällige Rückerstattungen aus den Vorjahren zulässig wäre.