Villmergen
Aargauer Verwaltungsgericht: Für Kindergärtler ist der Schulweg mit dem Bus problematisch

Kinder aus dem Villmerger Ballygebiet fahren mit dem öffentlichen Bus in die Schule. Im Fall einer Familie hält das Verwaltungsgericht jetzt fest: Für Kindergartenkinder ist dies problematisch. Der Gemeinderat will sich noch nicht zu allfälligen Massnahmen äussern. Er will zuerst das Urteil analysieren.

Fabio Vonarburg
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Wegen des langen Schulwegs und der Busfahrt sorgen sich Villmerger Eltern um die Sicherheit ihrer Kinder. (Symbolbild)

Wegen des langen Schulwegs und der Busfahrt sorgen sich Villmerger Eltern um die Sicherheit ihrer Kinder. (Symbolbild)

Keystone

Die Familie Hirter wohnt auf der falschen Strassenseite. Zumindest, was den Schulweg ihrer drei Kinder betrifft. Würden sie auf der anderen Seite der alten Bruggerstrasse wohnen, so wären der nächste Kindergarten und die nächste Schule 700 Meter entfernt und auch für jüngere Kinder gut zu Fuss erreichbar. Doch eben, das Haus der Familie Hirter steht auf der gegenüberliegenden Seite und damit nicht mehr auf Dottiker, sondern auf Villmerger Boden. Im Dorfteil Ballygebiet, weit weg vom Dorfzentrum. Die Folge: Kindergarten und Schule sind rund vier Kilometer entfernt.

Auf ihrem Schulweg müssen die Kinder von Hirters zuerst zu Fuss an den Bahnhof von Dottikon-Dintikon laufen und dabei die vielbefahrene Bahnhofstrasse queren. Anschliessend steht eine Fahrt mit dem normalen öffentlichen Bus an – gemeinsam mit allen anderen Kindern aus dem Villmerger Ballygebiet. So sieht es das Schulweg-Konzept der Gemeinde seit einigen Jahren vor und hat sich gemäss der Gemeinde Villmergen auch bewährt, wie sie erst kürzlich in einem Artikel der AZ nochmals unterstrich. Zuvor durften die Kinder aus dem Ballygebiet Schule und Kindergarten in Dottikon besuchen.

Wegen des langen Schulwegs und der Busfahrt sorgen sich die Eltern um die Sicherheit ihrer Kinder. Vor allem um die Jüngeren. «Ab der dritten Primarschule ist dieser Schulweg alleine machbar», sieht Daniel Hirter ein, «aber doch nicht bereits für vier-, oder fünfjährige Kinder, die noch den Kindergarten besuchen.» Mit ihren Ängsten wandte sich die Familie an den Gemeinderat, suchte das Gespräch, in der Hoffnung, gemeinsam eine Lösung für ihre, aber auch andere Kinder aus dem Ballygebiet zu finden. Der Familie schwebte dabei ein Schulbus vor, in dem die Kinder im Gegensatz zum öffentlichen Bus einen Sitzplatz auf sicher haben und sich angurten können.

Für Kindergartenkinder ist der Schulweg unzumutbar

Das war vor mehr als drei Jahren. Aus den ersten Gesprächen hat sich ein Streit vor Gericht entwickelt, der im vergangenen Oktober mit einem Urteil endete, das mittlerweile bereits seit einigen Monaten rechtskräftig ist. Da sich seither nur etwas für die Familie Hirter geändert hat, aber nicht für andere Familien aus dem Ballygebiet, entschieden sich die Hirters, das Urteil, das ihnen in vielen Punkten recht gibt, publik zu machen. Auch weil die Familie mit ihren Ängsten nicht alleine ist, wie eine Petition zeigt, die im Dezember von einer anderen Familie aus dem Ballygebiet lanciert wurde und innert kürzester Zeit über 150 Unterstützer fand.

In Bezug auf die Familie Hirter hält das Aargauer Verwaltungsgericht fest: Ihr Schulweg sei während des Kindergartens unzumutbar. Einerseits wegen der Querung der Bahnhofstrasse, die sich für unbegleitete Kindergartenkinder als ungeeignet erweise, «trotz dem bestehenden Fussgängerstreifen und Mittelinsel». Weiter rügt das Gericht die unübersichtliche Situation am Bahnhofplatz: «Es dürfte für die Kindergartenkinder eine hohe Herausforderung oder gar Überforderung darstellen, sich in der beschriebenen Menschenmenge zu behaupten und immer selbstständig und rechtzeitig in den richtigen Bus einzusteigen.» Und auch die Fahrt mit dem öffentlichen Bus in die Schule kritisiert das Gericht: «Schliesslich erweist sich auch die Busfahrt selber als problematisch. So hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern entschieden, dass ohne Begleitung der sichere Transport von 4- bis 6-jährigen Kindern mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gewährleistet ist.»

Das Gericht hält am Schluss fest, dass die Familie Hirter Anspruch auf Kostenersatz für Privatfahrten während des Kindergartens hat sowie Auslagenersatz für den Mittagstisch bis und mit Ende der dritten Klasse. Letzteres, weil die Mittagspause zu Hause zu kurz für die jüngeren Kinder wäre, angesichts des langen Schulwegs.

Gemeinderat muss Urteil noch analysieren

Der Gemeindeammann von Villmergen, Ueli Lütolf, will sich nicht zum konkreten Fall äussern. «Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen.» Er betont, dass sich das Gerichtsurteil auf den konkreten Fall der Familie bezieht und nicht auf das ganze Ballygebiet übertragbar sei.

«Die derzeitige Schulwegpraxis kann nicht eins zu eins dem Urteil angepasst werden», führt Lütolf aus. «Der Gemeinderat wird das Urteil analysieren, allenfalls Lehren daraus ziehen und Massnahmen ergreifen.»

Die Familie Hirter vor Gericht vertreten hat der Luzerner Rechtsanwalt Sandor Horvath, der sich unter anderem auf Schulrecht spezialisiert hat. Auch wenn sich das Urteil auf den spezifischen Fall seiner Mandanten bezieht, kann Horvath nicht nachvollziehen, dass die Gemeinde Villmergen seit dem Urteil vom Oktober nicht proaktiv gehandelt hat «und offenbar lieber wartet, bis weitere Familien aus dem Ballygebiet ihre Rechte einklagen.» Horvath ergänzt: «Dass eine Gemeinde sich mit solcher Vehemenz dagegen wehrt, dass ein Schulweg als unzumutbar eingestuft wird, habe ich selten erlebt.»

Sandor Horvath bezeichnet das Urteil im Fall seiner Mandanten als wegweisend für den Kanton Aargau. Seines Wissens wurde damit zum ersten Mal im Kanton Aargau vom Verwaltungsgericht festgehalten, dass der Weg mit dem öffentlichen Bus in die Schule für Kindergartenkinder unzumutbar ist. Die Gemeinden, in denen dies so gehandhabt werde, hätten somit drei Möglichkeiten, führt der Anwalt aus: Entweder, die Fahrspesen der Eltern zu übernehmen, welche ihre Kinder lieber selber in die Schule fahren als sie mit dem öffentlichen Bus zu schicken, eine Begleitung zu organisieren, welche die Schüler im Bus betreut oder einen Schulbus einzusetzen.