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Das Bezirksgericht Muri verurteilte einen Motorradfahrer in Anwendung des Raserartikels zu 16 Monaten Freiheitsstrafe. Der 28-Jährige hatte die Höchstgeschwindigkeit «besonders krass» missachtet.
Er wollte mal sehen, was sein Töff so bringt. Zwischen Auw und der Kreuzung Alikon/Meienberg Richtung Sins waren es «toleranzbereinigt» 152 Stundenkilometer, wie die Polizei gemessen hat. Jetzt ist der Töfffahrer seinen Lehrfahrausweis los und vom Bezirksgericht Muri mit einer 16-monatigen Freiheitsstrafe bedingt sowie einer Busse von 2000 Franken belegt. Er hat den Raserartikel erfüllt.
Sebastian (Name geändert) machte vor Gericht nicht den Eindruck eines Rasers. Der 28-jährige Schweizer zeigte sich reumütig und erklärte auf Nachfrage von Gerichtspräsidentin Simone Baumgartner, dass er in der Therapie bei einem Verkehrspsychologen «viel über mich selber» lernt. Er hat eine gute berufliche Anstellung und einen tadellosen Leumund. Zur Situation mit seinem Töff meinte er, dass die Strassen- und Sichtverhältnisse gut waren und kein Verkehr festzustellen gewesen sei. Das Radargerät oder die Signalisationstafel Schulwegquerung hat er an diesem Samstag nicht gesehen.
Für den Staatsanwalt war klar: Der Beschuldigte ist vorsätzlich, also mit Wissen und Willen, das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen. Er habe die Höchstgeschwindigkeit «besonders krass missachtet». Wäre eine Vollbremsung nötig gewesen, wäre der Bremsweg im optimalen Fall fast 220 Meter lang gewesen, «wohl eher 250 Meter». Der Staatsanwalt beantragte in Anwendung des «Raserartikels» eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einem bedingten Strafvollzug und einer Probezeit von drei Jahren.
Als «abenteuerliche Interpretation» bezeichnete er schliesslich die Ausführungen des Verteidigers, wonach der Vorsatz nicht erstellt sei. Dieser unterstrich, sein Mandant habe nicht in Kauf genommen, eine Gefahrenlage zu schaffen. «Es ging ihm um Drehmoment und Beschleunigung und nicht darum, besonders schnell zu fahren.» Deshalb dürfte der sogenannte Raserartikel nicht zur Anwendung kommen.
«Mein Mandant hat nicht rücksichtslos im Sinne des Gesetzes gehandelt.» Das Verschulden sei eher leicht, und deshalb habe man sich «am unteren Strafrahmen» zu orientieren. Er plädierte auf eine Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 200 Franken, bedingt auf drei Jahre, und eine Busse von 1000 Franken.
Das Bezirksgericht Muri kam jedoch zum Schluss, dass für die Anwendung des «Raserartikels» der Tatbestand erfüllt ist. «Sie haben das erlaubte Tempo in krasser Art und Weise überschritten», sagte Baumgartner. Bei einem solch hohen Tempo sei die Konzentration auf die Umgebung gerichtet, gleichzeitig würde aber die Beherrschung der Maschine besondere Aufmerksamkeit verlangen. Das Urteil lautete auf 16 Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, sowie eine Busse von 2000 Franken. Das beschlagnahmte Motorrad kann der Besitzer wieder haben.
Ziel für Sebastian ist es, möglichst bald wieder am Verkehr teilnehmen zu können, auch aus beruflichen Gründen. Er will ebenso wieder Motorrad fahren. Sebastian nutzte sein Recht auf das letzte Wort: «Ich werde nie mehr in eine solche Situation kommen, so etwas will ich nie mehr erleben.»